PK KlimapolitikSo will Bundesrat CO2-Ausstoss halbieren
Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat.


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Zusammenfassung
Der Bundesrat will den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 halbieren und das Klimaziel 2030 erreichen. Er hat zu diesem Zweck am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Die Vorlage nehme die Bedenken bei der letzten Revision auf und enthält keine neuen oder höheren Abgaben. Stattdessen setzte sie auf eine gezielte Förderung, um Investitionen in klimafreundliche Lösungen zu lenken. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss zu senken. Gleichzeitig stärke die Vorlage die Schweizer Energieversorgung und reduziere die Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Erdgas. Es soll zusätzliche Mittel für den Heizungsersatz geben, mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge und erneuerbare Flugtreibstoffe sollen gefördert werden.
Die Pressekonferenz ist beendet, der Bundesratssprecher Simonazzi wünscht einen schönen Tag und ein gutes Wochenende.
Frage: Es war schon vorher schwierig, die Klimaziele zu erreichen. Sind sie in der aktuellen Situation nicht zu ambitioniert?
Sommaruga: Wir können die Ziele nach wie vor erreichen. Die Elektromobilität hat in den letzten Jahren gezeigt, dass hier vieles möglich ist. Wir sind überzeugt, dass das möglich ist. Was sie ansprechen, ist der nächste Winter. Ja, andere Länder müssen wieder auf Kohlenstoff zurückgreifen und auch wir haben diese Möglichkeit. Das sind jedoch nur Reservemöglichkeiten, für den Fall, dass der Markt nicht mehr genug hergibt. Wenn wir jetzt schnell vorwärtsmachen mit den erneuerbaren Energien und diese auch speichern können, können wir die Ziele weiterhin erreichen.
Frage zum zunehmenden Strombedarf wegen Elektroverkehr und Wärmepumpen: Haben sie Berechnungen angestellt, ob der prognostizierte Mehrbedarf an Strom ausgeglichen werden kann?
Sommaruga: Der Bund hat das letztes Jahr ausgerechnet. Wir gehen von einer zunehmenden Elektrifizierung im Verkehr und im Gebäudebereich aus. Es ist wichtig, dass die Dekarbonisierung vorwärtsgeht, aber auch genügend Strom vorhanden ist. Wir müssen bei der Produktion und Speicherung des Stroms vorwärtsmachen. Deshalb begrüsse ich es, dass gestern auch der Ständerat feststellte, dass es schnell gehen muss und bald über die Vorlage beraten wird.
Frage: Können sie nochmals das Budget erklären? Sie sprechen einmal von 2,8 und einmal von vier Milliarden.
Burard: Für Gebäudesanierungen werden 2,8 Milliarden vorgesehen. Für den Klimaschutz sind es insgesamt vier Milliarden.
Frage: Sie haben vorhin gesagt, dass die Technologie da ist, um eine Ölheizung zu ersetzen. Eine Ölheizung zu ersetzen, ist aber günstiger, als eine neue Wärmepumpe zu bauen. Weshalb können sie uns diese Zahlen noch nicht sagen?
Burkard: Diese Zahlen sind auf dem Förderprogramm ersichtlich.
Sommaruga: Es ist nicht so, dass wir das nicht sagen wollen, sondern sie können sie nachschauen. Es gilt aber auch zu bedenken, dass die Nebenkosten sinken, wenn man nicht mit Gas heizt. Zudem ist das ein Rohstoff, bei dem man zu 100 Prozent vom Ausland und Putins Verhalten abhängig ist. Aus einer Versorgungsschutzsicht ist es wichtig, dass wir deshalb umstellen.
Frage: Weshalb wird kein Verbot von Autos, die CO2 ausstossen, anvisiert?
Sommaruga: Dieses Gesetz befasst sich mit dem Zeitraum bis 2030. Deshalb schlagen wir die Massnahmen vor, die uns helfen, die Klimaziele zu erreichen und die im Sinne der Bevölkerung sind.
Sommaruga: Weil viele Staaten, auch die Schweiz, noch immer mit Gas Strom herstellen, ist es aufgrund der aktuellen Situation wichtig, dass wir im Wohnbereich nicht mehr mit Gas heizen. Nicht nur wegen des Klimaschutzes, sondern auch wegen der Gasmangellage. Die Elektromobilität verbraucht weniger als ein Prozent des Stroms in der Schweiz. Deshalb braucht man sich noch keine Sorgen zu machen, dass wir damit zu viel Strom verbrauchen werden, den wir an anderen Stellen bräuchten.
Sommaruga: Es müssten 300'000 von den aktuell 900'000 in der Schweiz existierenden Ölheizungen ausgetauscht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Ausserdem bräuchten wir noch 20'000 weitere Elektroladestationen.
Frage: Sie sagen, jeder Hausbesitzer soll sich eine Wärmepumpenheizung leisten können, wenn er das möchte. Wie hoch ist der Beitrag, den ein Hausbesitzer dafür erhält?
Burkard: Der genaue Betrag kann noch nicht erläutert werden. Eine Zielgrösse müsste ich nachschauen.
Frage: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war nicht für Freiflächenanlagen. Nun soll dies trotzdem passieren. Hat sich ihre Einstellung dazu geändert?
Sommaruga: Ich habe den Ausbau erneuerbarer Energien immer unterstützt und deshalb auch den Ausbau der Solarenergie vorangetrieben. Mein Departement unterstützt deshalb selbstverständlich auch den Ausbau von Freiflächenanlagen.
Die Vorlage sorgt im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren kann. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel mit Klimaschutzprojekten im Ausland.
Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben, wie z.B. häufigeren Unwettern oder 3/3 Dürreperioden. Die FINMA muss über die Risiken für die Schweizer Finanzinstitute Bericht erstatten.
Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Zudem sollen sie einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus Öl und Gas längerfristig auf null senken können. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2- Ausstoss keine CO2-Abgabe. Diese Firmen nehmen stattdessen am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.
Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Die Importeure können ihre Emissionen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland ausgleichen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoffimporteure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei fünf Rappen pro Liter Benzin und Diesel. Fünf bis zehn Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Gleichzeitig werden die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer bis 2030 weitergeführt.
Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.
Fehlende Ladestationen für Elektrofahrzeuge können die Verbreitung der Elektromobilität bremsen. Daher wird ihr Ausbau neu gefördert. Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investiert. Zudem fördert der Bund ein verbessertes Angebot an internationalen Zugverbindungen, einschliesslich Nachtzügen.
Es sollen effizientere Fahrzeuge und Elektroladestationen gefördert werden. Mit der Revision des CO2-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge werden analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft. Verfehlen die Importeure ihre Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen. Neu sollen auch für Lastwagen CO2-Zielwerte gelten.
Der Bundesrat will den Treibhausgas-Ausstoss reduzieren und sieht dafür zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken vor. Damit soll die Schweiz ihr Klimaziel bis 2030 erreicht haben. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund 2,8 Milliarden Franken, steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt. Damit soll die Abhängigkeit von Öl und Gas verringert und somit auch die Abhängigkeit vom Ausland verkleinert werden können.
An der Medienkonferenz werden teilnehmen:
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Reto Burkard, Chef Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt (BAFU)