Verkehr: Bundesrat will mehr 30er-Zonen und Privilegien für Fahrgemeinschaften

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VerkehrBundesrat will mehr 30er-Zonen und Privilegien für Fahrgemeinschaften

Leichtere Einführung von 30er-Zonen, Vorteile für Fahrgemeinschaften und eine Änderung beim Lastwagenfahrverbot. Das kommunizierte der Bundesrat in einer Pressemitteilung.

Auf nicht verkehrsorientierten Strassen sollen Tempo-30-Zonen bald ohne Gutachten eingerichtet werden.
Auch soll ein Symbol für Fahrgemeinschaften eingeführt werden. Bestimmte Fahrspuren und Parkplätze sollen dann Fahrgemeinschaften vorenthalten sein.
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Auf nicht verkehrsorientierten Strassen sollen Tempo-30-Zonen bald ohne Gutachten eingerichtet werden.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass die Behörden Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten einrichten können. Wie er in einer Medienmitteilung schreibt, sollen damit bürokratische Hürden abgebaut und die Schaffung von Tempo-30-Zonen vereinfacht werden. Zusätzlich kann neu auch die «Erhöhung der Lebensqualität» als Grund für die Einführung der Zonen gelten. Ihre Anordnung soll weiterhin verfügt und veröffentlicht werden müssen.

Der Bundesrat versichert jedoch, dass verkehrsorientierte Strassen innerorts auch künftig 50er-Zonen bleiben sollen. Damit wolle er sicherstellen, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.

Neues Symbol und Vorteile für Fahrgemeinschaften

Ebenfalls fördern möchte der Bundesrat Fahrgemeinschaften. Deshalb soll ein neues Symbol eingeführt werden, welches für Mitfahrgemeinschaften steht. Weiter sollen dann Fahrbahnen, Fahrspuren oder bestimmte Parkplätze Autos mit mehreren Personen vorenthalten sein. Auch könne es Fahrgemeinschaften erlaubt werden, auf dem Busstreifen zu fahren, soweit der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert werde. Wie viele Personen im Auto sein müssen, soll auf dem neuen Symbol angezeigt werden. 

Letztlich teilt der Bundesrat mit, dass schwere Arbeitsmotorwagen ab 2023 nicht mehr vom Fahrverbot für Lastwagen betroffen seien. Dies soll Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtern.

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