Ablehnung der Volksinitiative – Bundesrat will Tierversuche nicht verbieten lassen

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Ablehnung der VolksinitiativeBundesrat will Tierversuche nicht verbieten lassen

Tierversuche sollen in der Schweiz weiterhin möglich sein: Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative vom 13. Februar.

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Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche.
Dennoch will die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» Tierversuche in der Schweiz verbieten.
Der Bundesrat äusserte sich am 16. Dezember 2021 dazu: Er empfiehlt eine Ablehnung der Initiative.
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Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche.

Tamedia

Darum gehts

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» will Tierversuche in der Schweiz verbieten. Auch der Import von Produkten, die mit Tierversuchen entwickelt wurden, soll verboten werden. Am 13. Februar 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative allerdings ab.

Wie es in einer offiziellen Medienmitteilung heisst, hätte ein Verbot von Tierversuchen massive Nachteile für die Schweiz. Die Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren.

Braucht es ein komplettes Verbot von Tierversuchen?

Die Schweiz habe eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche, schreibt der Bundesrat. Ein Tierversuch werde nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Wege erzielt werden können. Zudem müsse der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürften die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssten deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Die Volksinitiative fordert ein totales Verbot von Tierversuchen in der Schweiz. Davon wäre beispielsweise die Entwicklung neuer Medikamente, Therapien und Chemikalien betroffen. Aber auch in der wissenschaftlichen Lehre und Grundlagenforschung wären Tierversuche verboten. Ebenso verboten wären sogenannte Menschenversuche.

Welche Folgen hat diese Initiative?

Die Initiative will auch den Import von neuen Produkten und Produktbestandteilen verbieten, die mit Tierversuchen entwickelt wurden. Davon wären zum Beispiel Medikamente und einzelne Wirkstoffe von Medikamenten betroffen. Bestehende Produkte dürften nur noch importiert werden, wenn für die Herstellung keine Tierversuche mehr durchgeführt werden. Die Initiative fordert weiter, dass die tierversuchsfreie Forschung mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute die Forschung mit Tierversuchen.

Neue Medikamente, die im Ausland mithilfe von Tierversuchen entwickelt werden, dürften nicht mehr importiert werden - auch dann nicht, wenn sie wirksamer wären oder weniger Nebenwirkungen hätten als bereits zugelassene Medikamente. Bereits zugelassene Medikamente, die erneut an Tieren getestet werden, dürften ebenfalls nicht mehr importiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Grippeimpfstoffe, die jährlich an die Veränderungen des Grippevirus angepasst werden. Die Menschen könnten solche Medikamente nur noch auf eigene Kosten im Ausland kaufen oder sich dort behandeln lassen. Auch die Versorgung mit weiteren Produkten wäre eingeschränkt, weil auch diese Produkte zum Teil mit Tierversuchen entwickelt werden, so etwa Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder Chemikalien wie gewisse Pflanzenschutzmittel.

Worum geht es bei der Initiative?

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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