BundesratssitzungBald musst du auch als Zivi in den Zivilschutz
An seiner wöchentlichen Sitzung vom Mittwoch bespricht der Bundesrat verschiedene, heisse Geschäfte. Hier halten wir dich über die Entscheide auf dem Laufenden.
Darum gehts
An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat diverse Entscheide gefällt.
Eine Gesetzesrevision soll die rückläufigen Bestände des Zivilschutzes sichern.
Weiter will er dem umstrittenen Hilfswerk UNRWA zehn Millionen Franken für die Nothilfe in Gaza freigeben.
An seiner Sitzung hat der Bundesrat folgende Entscheide gefällt:
Zivis und ehemalige Militärdienstpflichtige müssen bald in den Zivilschutz
Der Zivilschutz hat ein Personalproblem. So liegt die nationale Zielgrösse bei 72'000 Angehörigen, aktuell liegt der Bestand allerdings nur bei rund 60'000. Und da der Bundesrat davon ausgeht, dass dieser in den kommenden Jahren weiter schrumpfen wird, verabschiedet der Bundesrat Massnahmen, um den Bestand zu sichern.
So sollen Militärdienstpflichtige, die bis zum 25. Altersjahr noch keine Rekrutenschule absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, neu schutzdienstpflichtig werden. Ebenso ehemalige Armeeangehörige, die nach Abschluss der Rekrutenschule militärdienstuntauglich werden und noch mindestens 80 Diensttage leisten müssen.
Weiter sollen Zivildienstleistende auch Einsätze bei Zivilschutzorganisationen absolvieren können. Bei Unterbestand im Zivilschutz können sie auch dazu verpflichtet werden, maximal 80 Tage ihres Zivildienstes dort zu leisten. Der Bundesrat rechnet jedoch mit Widerstand gegen das Aufbieten von Zivildienstleistenden, wie er selbst schreibt. Darum will er diese Änderung als separate Vorlage dem Parlament unterbreiten.
10 Millionen Franken für die UNRWA
Der Bundesrat will dem umstrittenen Palästinenserhilfswerk UNRWA zehn Millionen Franken für die Nothilfe in Gaza freigeben. Dieser Beitrag soll auf Gaza beschränkt sein und der Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse dienen. Dazu gehören Ernährung, Wasser, Unterbringung, medizinische Grundversorgung und Logistik. Die Zahlungen an das Hilfswerk sind aktuell eigentlich sistiert, da diesem Verflechtungen mit der Terrororganisation Hamas vorgeworfen werden. Für die Freigabe der zehn Millionen Franken muss der Bundesrat noch die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments konsultieren.
Für seinen Entscheid stütze sich der Bundesrat auf einen von der UNO in Auftrag gegebenen Bericht, der die Neutralität der UNRWA untersucht habe. Dieser stelle einerseits fest, dass die Organisation über solide Aufsichtsmechanismen verfüge, andrerseits gebe er 50 Empfehlungen ab, um die Neutralität der Organisation weiter zu stärken.
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