Bundestag113 Abgeordnete reichen Antrag auf AfD-Verbot ein
Die Diskussion, ob die AfD gegen die Verfassung arbeitet, wird schon länger geführt. Nun haben zahlreiche Politikerinnen und Politiker einen Antrag auf ein Verbot eingereicht.
Darum gehts
Ein parteiübergreifendes Komitee von 113 Politikerinnen und Politikern hat in Berlin einen Antrag auf ein Verbot der Alternative für Deutschland AfD eingereicht.
Die Initianten argumentieren, die Partei verachte die Demokratie und agiere verfassungswidrig.
Allerdings könnte ein Verbot der Partei letztlich auch nützen, sagen Kritiker.
Der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ist bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden. Dies bestätigte unter anderem der CDU-Abgeordnete und Mitinitiator des Antrags, Marco Wanderwitz, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Demnach unterzeichneten 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen den Antrag. Notwendig sind für einen fraktionsübergreifenden Antrag 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
«Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz», heisst es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden am Mittwoch an alle Abgeordneten verschickten. Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien zurecht hoch, räumt die Gruppe ein, betont aber zugleich: «Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.»
Die Erstunterzeichnenden wollen nach eigenen Angaben «noch in dieser Legislaturperiode» eine Mehrheit für ihren Antrag im Bundestag erreichen. Ein Zeitpunkt für die Aufsetzung sei aber noch nicht getroffen worden.
Ist die AfD verfassungswidrig?
Der Antrag zielt darauf, dass das Parlament ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Der Bundestag ist – neben Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstossen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch.
Das Gericht soll den Antragstellenden zufolge dann feststellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden kann. Hilfsweise soll vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird.
Bisher hatten sich prominente Politikerinnen und Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu einem AfD-Verbotsverfahren geäussert, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte.
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