BundesverwaltungsgerichtBundesrat hätte Betrieb von Gas-Kraftwerk nicht bewilligen dürfen
Vor zwei Jahren drohte der Schweiz eine Strommangellage. Dass der Bund Reservekraftwerke bauen liess, war aber nicht gerechtfertigt, wie das Verwaltungsgericht nun urteilt.
Darum gehts
Im Frühjahr 2022 liess der Bund Gas-Reservekraftwerke bauen.
Das Uvek argumentierte damals, dass eine schwere Strom-Mangellage drohe.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde einer Anwohnerin recht gegeben.
Gross war die Angst im Frühjahr 2022, dass der Schweiz den Strom ausgehen könnte. Während der Bund in seiner Kampagne auf Plakaten und im Netz für sparsames Duschen und Stromsparen warb, traf das Eidgenössische Departement für Energie Uvek unter Alt-Bundesrätin Simonetta Sommaruga auch weit pragmatischere Entscheide.
Anwohnerin wehrte sich gegen Reserve-Kraftwerk
Für den Ernstfall leitete das Uvek den Bau mehrerer Gas-Reservekraftwerke ein, eines davon sollte im aargauischen Birr entstehen. Eine betroffene Anwohnerin wehrte sich gegen den Bau und argumentierte dies mit Lärm- und Umweltbedenken. Jetzt hat ihr das Bundesverwaltungsgericht in einem abschliessenden Urteil recht gegeben, wie SRF News berichtet.
Verbrauchst du seit dem Ukraine-Krieg bewusster Strom?
Eine schwere Strommangellage sei nicht belegt gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Betriebsbewilligung für das Gaskraftwerk hätte demnach nicht erteilt werden dürfen. Für das Uvek ist das Urteil ein herber Schlag: Künftig muss der Bundesrat detailliert nachweisen können, inwiefern eine Mangellage droht, bevor der Betrieb von Reservekraftwerken bewilligt werden kann. Verweise auf eine angespannte politische Situation oder Stromprobleme in den Nachbarländern reichen dann nicht mehr.
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