Busse nur für Erwachsene

Aktualisiert

Konsum von CannabisBusse nur für Erwachsene

Wer kifft, soll künftig nur eine Busse von 100 Franken bekommen. Das will die nationalrätliche Gesundheitskommission. Die neue Regelung soll aber nicht für Jugendliche unter 18 Jahren gelten.

Wer kifft soll künftig nur noch 100 Franken Busse zahlen - allerdings erst, wenn er 18 Jahre oder älter ist.

Wer kifft soll künftig nur noch 100 Franken Busse zahlen - allerdings erst, wenn er 18 Jahre oder älter ist.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) nimmt damit von ihrem ursprünglichen Vorschlag Abstand, Kiffer ab Erreichen des 16. Altersjahrs nur noch mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen. In der Vernehmlassung war kritisiert worden, dass die Alterslimite so zu tief angesetzt würde. Damit die Prävention greifen könne, müssten Jugendliche auch weiterhin angezeigt werden können.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag nun mitteilten, entschied sich die SGK mit zwölf zu elf Stimmen bei einer Enthaltung für die Altersgrenze 18 Jahre. Eine Minderheit beantragt, an der ursprünglich vorgeschlagenen Altersgrenze von 16 Jahren festzuhalten.

Busse von 100 Franken

Nicht berücksichtigt hat die Kommission dagegen die Kritik, die unter anderen Polizeibeamte geäussert hatten, dass die vorgesehene Odnungsbusse von 100 Franken zu tief angesetzt sei. Die SGK hielt an dieser Bussenhöhe fest. Eine Minderheit wird in der parlamentarischen Beratung verlangen, die Ordnunsbusse bei 200 Franken anzusetzen.

Das Ordnungsbussensystem soll nur für Kiffer gelten, die keine grossen Mengen an Cannabis mit sich führen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission bestätigt, dass die Grenze bei 10 Gramm Cannabisprodukten liegen soll. Wer mehr bei sich hat, wird auch künftig angezeigt. Ebenfalls mit einem ordentlichen Strafverfahren muss nach dem Willen der Kommission rechnen, wer die Ordnungsbusse nicht bezahlt.

Bereit für die Wintersession

In der Gesamtabstimmung sprach sich die SGK mit 14 zu acht Stimmen bei drei Enthaltungen für diese Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes aus. Eine Minderheit lehnt das Orndungsbussenverfahren aus grundsätzlichen Überlegungen ab und wird dem Nationalrat Nichteintreten beantragen.

Als nächster ist nun der Bundesrat am Zug. Er muss zu dem Entwurf Stellung nehmen, den die SGK des Nationalrats ausarbeitete, nachdem die SGK des Ständerats im Januar 2010 einer Parlamentarischen Initiative aus den Reihen der CVP ebenfalls zugestimmt hatte. Gemäss Communiqué soll die Vorlage in der Wintersession in den Nationalrat kommen.

(sda)

Deine Meinung zählt