Buus BLLebensgefährlicher Messerkampf in Asylunterkunft – Mann angeklagt
Im Januar ereignete sich in einer Asylunterkunft in Buus ein Messerangriff. Dabei wurde ein Mann lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft erhob nun Anklage.
Darum gehts
Am 23. Januar kam es in einer Buuser Asylunterkunft zu einer Messerstecherei.
Dabei wurde eine Person lebensgefährlich verletzt.
Gegen den Beschuldigten, einen 26-jährigen Algerier, der in der Asylunterkunft wohnte, wurde nun Anklage erhoben.
Zu Beginn dieses Jahres kam es in einer Asylunterkunft in Buus BL zu einer beinahe tödlichen Auseinandersetzung. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang gegen einen heute 26-jähriger Algerier Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, gewerbsmässigen Diebstahls und weiterer Delikte Anklage erhoben.
Am Abend des 23. Januars soll er mit einem Messer auf seinen Widersacher eingestochen und dabei tödliche oder lebensgefährliche Verletzungen des Opfers «zumindest billigend in Kauf genommen haben», wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft schreibt. Der mutmassliche Täter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte am Tatabend gegen 20.30 Uhr in die Asylunterkunft zurückkehrte, nachdem er wegen verschiedener Verletzungen – unter anderem eine Schnittwunde im Gesicht – im Spital behandelt worden war. Diese Verletzungen sollen ihm zuvor mutmasslich vom späteren Opfer und einer weiteren Person beigebracht worden sein. Die entsprechenden Tatvorwürfe werden in einem separaten Strafverfahren untersucht.
Zuerst Holzpfahl, dann Messer
Der Beschuldigte soll sich nach seiner Rückkehr in die Asylunterkunft am späteren Opfer für die ihm zuvor zugefügten Verletzungen gerächt haben. Der Beschuldigte soll zunächst mit einem Holzpfahl auf das Opfer eingeschlagen und dieses dann aufgefordert haben, die Differenzen im Rahmen eines «Messerkampfes» zu klären. Im Verlauf dieses Messerkampfes stach der Beschuldigte mutmasslich mehrfach auf das Opfer ein und verletzte dieses schwer.
Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
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