Mordfall Valeriia: Andrei P. zu lebenslanger Haft verurteilt

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Chemnitz (D)Grausamer Mord an Valeriia (9): Andrei P. bekommt lebenslang

Andrei P. wurde wegen der grausamen Tötung der neunjährigen Valeriia zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die neunjährige Valeriia wurde im Juni 2024 ermordet.
Andrei P., der ehemalige Lebensgefährte der Mutter von Valeriia, muss lebenslänglich hinter Gitter.
Der Moldawier hatte das aus der Ukraine stammende Mädchen in einer Schlammpfütze in einem Wald bei Döbeln erstickt.
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Die neunjährige Valeriia wurde im Juni 2024 ermordet.

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Darum gehts

  • Das Landgericht Chemnitz verurteilt Andrei P. zu lebenslanger Haft wegen Mordes an der neunjährigen Valeriia.

  • Die Richter stellen die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nahezu ausschliesst.

  • Das Gericht lehnt eine verminderte Schuldfähigkeit ab und sieht volle Zurechnungsfähigkeit.

Das Landgericht Chemnitz hat Andrei P. (37) am Freitag wegen Mordes an der neunjährigen Valeriia zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen, wie die «Bild» berichtet.

In einer Schlammpfütze erstickt

Der Moldawier hatte das aus der Ukraine stammende Mädchen am 3. Juni 2024 in einer Schlammpfütze in einem Wald bei Döbeln erstickt. Valeriia war die Tochter seiner ehemaligen Partnerin Nadiia H. (33), von der er sich erst wenige Tage vor der Tat getrennt hatte. P. sei verärgert und krankhaft eifersüchtig gewesen, weil sich Valeriias Mutter wenige Tage zuvor von ihm getrennt hatte. 

Nach der Tat floh er ins Ausland und wurde elf Tage später in der tschechischen Hauptstadt Prag festgenommen. Am 10. Juli 2024 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Keine verminderte Schuldfähigkeit

Während des Prozesses erschien der Beschuldigte mit einem blauen Auge vor Gericht. Nach Angaben der Justiz soll er im Gefängnis von anderen Häftlingen attackiert worden sein.

Sein Verteidiger hatte eine psychiatrische Begutachtung gefordert, um eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit zu prüfen. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht und sah es als erwiesen an, dass Andrei P. mit voller Zurechnungsfähigkeit gehandelt hatte.

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