Bundesrat verordnet Sperrstunde ab 19 Uhr

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Entscheid des BundesratsDiese Massnahmen gelten ab Samstag

Ab Samstag gelten neue Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Die Übersicht.

Die Entscheide der Bundesratssitzung am Freitag wurden mit Spannung erwartet. Denn der Widerstand gegen die Pläne, die die Regierung in die Vernehmlassung geschickt hatte, war bei den Kantonen gross. Jetzt sind die nationalen Massnahmen fix. Sie gelten ab Samstag, 12. Dezember bis 22. Januar 2021 und beinhalten:

Sperrstunde 19 Uhr

Der Bundesrat setzt die Sperrstunde trotz heftigem Protest der Kantone und der Gastrobranche durch. «Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen», heisst es in einer Mitteilung. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

Der Bundesrat macht aber jenen Kantonen, in denen eine «günstige epidemiologische Lage» herrscht, Zugeständnisse. Ihnen ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. «Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.»

Veranstaltungen verboten

Wie angekündigt, verbietet die Regierung öffentliche Veranstaltungen. Ausgenommen sind religiöse Feiern bis maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen

Keine schärfere Regelung sieht der Bundesrat bei den privaten Treffen vor. «Der Bundesrat bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt», heisst es in der Mitteilung. Der Bundesrat empfehle zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung sei klar und ermögliche Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft

Sportaktivitäten in der Freizeit sind mit den neuen Massnahmen nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden
Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Bundeskanzlei

So begründet der Bundesrat seinen Entscheid

Die Regierung zeigt sich besorgt über die Zahl der Ansteckungen sowie über die Situation in den Spitälern. «Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet.» Diese Situation sei beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch sei. «Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen und über die Festtage nimmt die Anzahl privater Kontakte zu.»

Der Bundesrat anerkennt weiter, dass eine Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung mit dem Vorgehen des Bundesrats nicht einverstanden gewesen sei. Bei der Einschätzung der epidemiologischen Lage sei man sich aber grundsätzlich einig gewesen. «Eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen wird mehrheitlich begrüsst. Viele fordern zudem unmittelbar wirksame Massnahmen des Bundes, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern.»


Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, behält sich der Bundesrat vor, an seiner Sitzung am 18. Dezember weitere Verschärfungen zu beschliessen.

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