Corona-Tests bei Flugreisen – das gilt es zu beachten

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ReisenCorona-Tests bei Flugreisen – das gilt es zu beachten

Die Schweiz lässt neu auch Antigen-Schnelltests zur Einreise ins Land zu. Die Flughäfen rüsten auf und erweitern ihr Angebot zum Testen. Andere Länder könnten schliesslich auch nachziehen. Doch genau wie beim PCR-Test muss der Zeitpunkt der Durchführung vom Test genau geplant werden.

Wer eine Flugreise plant, sollte sich vorher gut informieren, welche Kriterien ein Corona-Test erfüllen muss. (Symbolbild)

Wer eine Flugreise plant, sollte sich vorher gut informieren, welche Kriterien ein Corona-Test erfüllen muss. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa

Darum gehts

  • Wer aus der Schweiz ausreisen möchte, muss sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Landes informieren und Zeit für einen allfälligen Test einplanen.

  • Der Zeitpunkt des Tests muss gut geplant sein. Dasselbe gilt bei der Einreise in die Schweiz.

  • Hier muss entweder ein negativer Schnelltest vorgewiesen werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Es ist eine neue Regelung des Bundesrates. Bei der Einreise in die Schweiz kann statt einem PCR-Test neu auch ein Antigen-Schnelltest vorgewiesen werden. Das Ergebnis liegt nach nur 15 Minuten vor und der Test ist deutlich günstiger als der PCR-Test. Doch der Schnelltest birgt seine Tücken. Das zeigt das Beispiel von Alona Chala, die eigentlich in die Ukraine zu ihrer Familie reisen wollte, mit Zwischenstopp in Amsterdam. Die Niederlande forderten einen PCR und einen zusätzlichen Schnelltest.

Alona Chal hat ihren Flug verpasst. «Um 6 Uhr Morgens kannst du nirgends einen Schnelltest machen. Wir haben am Flughafen Zürich Polizisten gefragt, Mitarbeiter und bei der Apotheke, wo wir einen Schnelltest machen lassen könnten. Es war nicht möglich. Die einzige Möglichkeit war bei Corona-Testzentren, alle Zentren öffnen aber erst um 9 Uhr. Unser Flug ging um 6.55 Uhr, also keine Chance. Der Punkt ist: Den Test kannst du vier Stunden im Voraus machen. Das heisst, ich hätte den in der Nacht machen müssen, ich wüsste nicht wo, damit ich um 7 Uhr auf den Flug kann. Wenn ich den am Abend vorher mache ist er nicht mehr gültig.»

Zeitpunkt des Testes ist entscheidend

Der Zeitpunkt des Tests ist also entscheidend. Am Flughafen Zürich wird Ende Monat ein neuer Anbieter die PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anbieten, da die Testtermine bei der Flughafenapotheke ausgebucht sind. Bettina Kunz, Mediensprecherin bei der Flughafen Zürich AG sagt: «Aktuell fordern viele Länder bei der Einreise einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Deshalb sind wir derzeit dabei, das Testangebot am Flughafen Zürich noch weiter auszubauen.»

Der Euroairport Basel hat bereits seit 15. Februar ein Testzentrum, das morgens beide Testarten durchführt. Claire Freudenberger, Mediensprecherin am Euroairport, sagt: «Wir haben das Testzentrum eingerichtet, weil wir eine grosse Nachfrage hatten. Seit dem 15. Februar haben wir 20 Tests pro Tag. Wir hatten aber schon im Dezember ein Testzentrum eingerichtet für die Weihnachtsferien und da hatten wir zirka 40 Tests pro Tag.»
Noch verlangen die meisten Länder einen negativen PCR-Test zur Einreise, der nicht älter als 72 Stunden ist. Der Euroairport garantiert, dass das Ergebnis des PCR-Tests vor Mitternacht am selben Tag der Durchführung vorliegt. Doch diese Garantie gibt es nicht überall. Alona Chala hat ihre Reise neu geplant und macht einen PCR-Test. Der sollte eigentlich nach spätestens zwei Tagen vorliegen. Doch das ist nicht immer so. Alona Chala: «Man sagt, es braucht 24 bis 48 Stunden, aber du weisst nie genau, wann das Resultat genau kommt und vielleicht reicht es nicht für deinen Flug.»

Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Wer also aus der Schweiz ausreisen möchte, muss sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Landes informieren und Zeit für einen allfälligen Test einplanen. Der Zeitpunkt des Tests muss gut geplant sein. Dasselbe gilt bei der Einreise in die Schweiz. Hier muss entweder ein negativer Schnelltest vorgewiesen werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

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