Bundesrats-PläneCovid-Massnahmen sollen nur bis Ende Februar gelten
Die Kantone konnten bis Montag Stellung nehmen zu den Vorschlägen des Bundesrates. Die geltenden Einschränkungen bis Ende März zu verlängern, kommt vielerorts schlecht an.
Darum gehts
Bis am Montag hatten die Kantone Zeit, zu den geplanten Anpassungen an der Strategie des Bundesrats zur Bekämpfung der Corona-Krise Stellung zu nehmen. Vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat ein entsprechendes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Auch wenn die grobe Stossrichtung von vielen Kantonen befürwortet wird, gibt es bei einzelnen Punkten grosse Unterschiede.
Verlängerung der Massnahmen bis Ende März
Die derzeit geltenden Massnahmen sind grösstenteils bis am 24. Januar befristet. Mit einer Verlängerung sind die Kantone einverstanden – für viele ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Datum Ende März aber zu lang. So fordern etwa die Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden sowie Bern, Schwyz, Zug und Baselland und die Westschweizer Kantone Genf und Waadt, dass die Massnahmen nur bis Ende Februar verlängert werden. Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Graubünden, Obwalden und Solothurn befürworten die Verlängerung bis Ende März.

Diese Regeln gelten seit dem 20. Dezember schweizweit.
Quelle: BundesratBern will ausserdem die Homeoffice-Pflicht per sofort aufheben, Zürich schon vor Ende März, falls es die Situation zulässt. Der Schweizerische Gewerbeverband hatte bereits letzte Woche die Verlängerung der Homeoffice-Pflicht kritisiert.
Verkürzung Gültigkeitsdauer Impf- und Genesungszertifikat
Gemäss Vorgaben der EU-Richtlinie muss die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate nach Grundimmunisierung von 365 auf 270 Tage beschränkt werden. Die von 20 Minuten angefragten Kantone unterstützen das, weil die Übereinstimmung mit der EU wichtig sei: Dies sind die Ostschweizer Kantone St. Gallen, beide Appenzell und Thurgau, Zürich, Bern, Aargau, Solothurn und Baselland. Graubünden ist dagegen.
Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe
Dies lehnen die Kantone vehement ab. An den Hochschulen sei der persönliche Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden ein zentrales Element der Ausbildung.
Verschärfung der Maskenpflicht (Reduktion der Altersgrenze auf acht Jahre, Konsumationsverbot im öV-Ortsverkehr, Maskenpflicht bei Ansammlungen an Haltestellen, am Skilift etc.)
Bern befürwortet eine Maskenpflicht ab acht Jahren; für Solothurn ist es eine Möglichkeit. Die Ostschweizer Kantone, Zürich, Baselland, Graubünden, Waadt, Zug und Aargau sind dagegen.
Quarantäne und Isolation weiter verkürzen oder aussetzen?
Der Bundesrat hat am 12. Januar die Quarantänedauer- und die Isolationsdauer auf fünf Tage reduziert. Zudem sollen nur noch nahe Kontakte, wer im selben Haushalt lebt, in Quarantäne müssen. Nun fragt der Bundesrat die Kantone, ob sie für freiwillige Quarantäne und Isolation wären oder dafür, die Quarantäne ganz aufzuheben. Bern sagt Ja. Es müsse wieder vermehrt an die Selbstverantwortung appelliert werden. Der Kanton Aargau ist dafür, dass die Quarantäne nicht mehr behördlich angeordnet wird. St. Gallen, beide Appenzell, Thurgau und Solothurn sind derzeit gegen Veränderungen am Quarantäne-Regime.

Testpflicht bei der Einreise für geimpfte und genesene Personen aufheben?
Mehrere Kantone sprechen sich dafür aus: St. Gallen, Thurgau, beide Appenzell, Bern, Zürich und Baselland.
Soll man beim Testzugang priorisieren?
Auch hier herrscht Uneinigkeit. Bern, Solothurn und Schwyz meinen: Ja. Personen mit Symptomen oder in besonders sensiblen Bereichen wie Pflege sollen Priorität haben. Zürich und die Ostschweizer Kantone sind dagegen.
Braucht es Anpassungen bei der 2Gplus- oder 3G-Regelung?
Der Kanton Baselland möchte die Zertifikatspflicht aufheben, wie er in seiner Stellungnahme schreibt. «Angesichts des rasch steigenden Immunisierungsgrades in der Bevölkerung und der milderen Krankheitsverläufe mit Omikron» befürworte der Regierungsrat eine möglichst zeitnahe Aufhebung der Zertifikatspflicht.
Am Mittwoch entscheidet der Bundesrat über die weiteren Schritten.