Darum darfst du nun auf günstigere Hotel-Preise hoffen

Aktualisiert

Bundesrat handeltDarum darfst du nun auf günstigere Preise für Hotels hoffen

Hotels, die ihre Zimmer auf Booking.com anbieten, müssen diverse Auflagen erfüllen. Nun hat der Bundesrat die Vertragsklauseln gekippt. Das ändert sich ab 1. Dezember.

Hotels dürfen ihre Zimmer nicht günstiger als auf Booking.com anbieten. Das ändert sich im Dezember.
Ab dann sind die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung wieder frei.
Wer eine Plattform wie Booking.com betreibt und trotzdem weiter auf Geschäftsbedingungen setzt, die Hotels bei ihren Konditionen einschränken, handelt ab 1. Dezember unlauter.
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Hotels dürfen ihre Zimmer nicht günstiger als auf Booking.com anbieten. Das ändert sich im Dezember.

Tamedia/Adrian Moser 

Darum gehts

  • Ab 1. Dezember dürfen Hotels in der Schweiz günstigere Preise als auf Booking.com anbieten.

  • Die Beherbergungsbetriebe jubeln: Endlich sei ihre unternehmerische Freiheit zurück.

  • Der verschärfte Wettbewerb könnte zu mehr individualisierten Angeboten führen.

Der Bundesrat hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angepasst und Vertragsklauseln verboten, die Hoteliers einschränken. So war es ihnen etwa nicht möglich, ihre Zimmer günstiger als auf Booking.com anzubieten. Die Beherbergungsbetriebe sind damit in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung bald wieder frei.

Wer eine Plattform wie Booking.com betreibt und trotzdem weiter auf Geschäftsbedingungen setzt, die Hotels bei ihren Konditionen beeinträchtigen, handelt ab 1. Dezember unlauter. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Hotels, der Bund und die Berufs- und Wirtschaftsverbände dann mit Klagen wehren können.

Was sich nun genau ändert, erklärt der Hotelier Andreas Züllig. Er ist Präsident des Verbands Hotelleriesuisse und gemeinsam mit seiner Frau Gastgeber im Hotel Schweizerhof in der Lenzerheide.

Frei definierbare Preise

Anbieter wie Booking.com konnten Hotels mit Vertragsklauseln bis anhin verbieten, ihre Zimmer auf anderen Kanälen günstiger anzupreisen – etwa auf der eigenen Website. Nutzte ein Hotel mehrere Booking-Plattformen, musste der Preis überall gleich sein. Solche Vertragsklauseln sind nun nicht mehr erlaubt.

«Das hat den Wettbewerb massiv behindert», sagt Züllig. Mit dem Wegfall der Paritätsklausel hätten Hotels in der Schweiz ihre unternehmerische Freiheit zurückgewonnen. Der politische Prozess, um diese Freiheit wiederzuerlangen, sei sehr intensiv und kräfteraubend gewesen und habe über sechs Jahre gedauert, sagt Züllig zu 20 Minuten.

Verschärfter Wettbewerb könnte Preise senken

Hotelleriesuisse empfiehlt, künftig direkt bei den Hotels zu buchen. Die Erfahrung aus den Nachbarländern zeige, dass die neuen Regeln viel bewirkten: Hotels könnten die Konditionen wieder frei gestalten und der verschärfte Wettbewerb könnte zu mehr individualisierten Angeboten und tieferen Preisen führen.

Frei definierbare Konditionen

Hotels mussten die genau gleichen Konditionen anbieten wie auf den Booking-Plattformen. Das betraf zum Beispiel die Buchungsfristen, Stornierungsbedingungen und An- und Abreisezeiten. Die Kombination eines bestimmten Preises mit bestimmten Konditionen bezeichnet man in der Branche als Ratenparität.

«Ab 1. Dezember können Hotels, die Booking-Plattformen nutzen, endlich wieder selbst über die Konditionen entscheiden», sagt Züllig. Das erhöhe die Flexibilität: Man könne so besser auf die Kundschaft eingehen und auch individuelle Lösungen anbieten. Auf Booking.com hätten die Hotels zudem das finanzielle Risiko bei Stornierungen getragen. Nun könnten die Hoteliers selbst entscheiden, wie sie mit Stornierungen umgehen wollen.

Frei definierbare Verfügbarkeiten

Die Verfügbarkeitsparitätsklausel verlangte, dass Hotels ihre freien Zimmer auch auf Booking-Plattformen anbieten, wenn sie die Zimmer auf anderen Kanälen ausschreiben. Diese Klausel fällt nun ebenfalls weg.

Wie buchst du Hotels?

«Hotels können freie Zimmer bald exklusiv auf ihrer Website anbieten und trotzdem weiter Booking-Plattformen nutzen», sagt Züllig. Ab 1. Dezember sei es möglich, auf der Website bessere Angebote als auf Booking.com zu machen. Die Beherbergungsbetriebe seien froh, dass die Vertragsklauseln fallen. Denn es gebe genug andere wichtige Themen – etwa die knappe Energie, die steigenden Preise aufgrund der hohen Inflation und den Mangel an Fachkräften.

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