Keine Einigung mit Brüssel - Darum ging es im Rahmenabkommen - und deshalb ist es gescheitert

Publiziert

Keine Einigung mit BrüsselDarum ging es im Rahmenabkommen - und deshalb ist es gescheitert

Nach sieben Jahren Verhandlungen verkündete der Bundesrat, dass offiziell keine Einigung mit der EU gefunden wurde. Um diese Punkte ging es in den Verhandlungen.

Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist gescheitert. Noch Ende April ging Bundespräsident Guy Parmelin nach Brüssel, um persönlich für das Abkommen zu kämpfen.
Mit dem Entscheid, das institutionelle Abkommen nicht abzuschliessen, geht ein siebenjähriger Verhandlungsprozess zu Ende.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des Abkommens auch mit Nachteilen verbunden ist. Die EU hat beispielsweise immer wieder erklärt, dass sie ohne institutionelles Abkommen keine neuen Marktzugangsabkommen abschliessen will.
1 / 6

Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist gescheitert. Noch Ende April ging Bundespräsident Guy Parmelin nach Brüssel, um persönlich für das Abkommen zu kämpfen.

REUTERS

Darum gehts

  • Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist gescheitert.

  • Vor allem beim Lohnschutz und bei der Unionsbürgerrichtlinie gäbe es weiterhin substanzielle Differenzen, so der Bundesrat.

  • Wie das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz in Zukunft aussieht, ist derzeit noch unklar.

Der Traum vom gemeinsamen Abkommen mit der Europäischen Union (EU) ist definitiv geplatzt. Das liess der Bundesrat am Mittwoch verkünden. Das institutionelle Abkommen hätte das Verhältnis Schweiz-EU in grundsätzlicher Weise verändert (siehe Box).

Lange hat die Schweiz mit Brüssel um ein Rahmenabkommen verhandelt. Das Ziel der Verhandlungen: Die Fortsetzung des bilateralen Wegs, sprich dem speziellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Gleichzeitig sollte der EU garantiert werden, dass die Schweiz zentrale Neuerungen des Binnenmarktrechts übernimmt, das von der EU laufend angepasst wird. Bisher musste bei Änderungen jeweils wieder neu verhandelt werden.

Mehr als 120 Verträge

Für die Schweiz ist die EU einer der wichtigsten Handelspartner. 70 Prozent der Schweizer Importe stammen aus der EU und 52 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. «Die EU ist der mit Abstand wichtigste Markt für die exportorientierte Schweizer Industrie», schreibt die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union. In über 120 Verträgen zwischen der EU und der Schweiz wird der gegenseitige Austausch geregelt. Das Rahmenabkommen betrifft nur deren fünf: die Abkommen über Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und das Agrarabkommen. In diesen Bereichen sollte ein Rahmenabkommen unter anderem die Rechtsprechung regeln.

Zu den Verhandlungen über das Rahmenabkommen kam es, da die EU künftige Abkommen über den Marktzugang der Schweiz zum Binnenmarkt der Union nur noch auf der Basis eines zuvor abzuschliessenden Rahmenabkommens schliessen wollte. Die EU stellte in den Verhandlungen mit der Schweiz deutlich klar: Will ein Nichtmitgliedsland der EU am Binnenmarkt teilhaben, muss das Land auch die Rechte des EU-Marktes akzeptieren.

2014 wurden die Verhandlungen um ein passendes Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen. Als Ergebnis der Verhandlungen lag erstmals 2018 ein Vertragsentwurf vor. Der Bundesrat leitete anschliessend eine innenpolitische Konsultation ein. Verschiedene Punkte am Abkommen wurden stark kritisiert.

Verschiedenste Kritik

Vor allem die Gewerkschaften und Teile der SP wehrten sich dagegen, dass die flankierenden Massnahmen und der Lohnschutz künftig dem Rahmenabkommen unterstellt würden. Diese Massnahmen seien nicht verhandelbar.

Weiterer Knackpunkt: Die Unionsbürgerrichtlinie. Sie regelt die Freizügigkeit und den Aufenthalt von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. In der Schweiz befürchtete man, dass damit das Anrecht von arbeitslos gewordenen EU-Ausländerinnen und -Ausländern auf Sozialhilfe ausgeweitet und Ausschaffungen erschwert würden. Die Schweiz bemühte sich erfolglos um eine Ausnahmeklausel, um die Richtlinie nicht übernehmen zu müssen.

Zusammenarbeit soll weitergeführt werden

Nun ist das Abkommen gescheitert. Vor allem beim Lohnschutz und bei der Unionsbürgerrichtlinie gäbe es weiterhin substanzielle Differenzen, so der Bundesrat. Darüber hat Bundespräsident Guy Parmelin EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch schriftlich informiert.

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens auch mit Nachteilen verbunden sei, was er immer wieder kommuniziert habe. Aus seiner Sicht liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, trotz des Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen.

Das hätte eine Annahme bedeutet

Für die Schweiz hätte das Abkommen verschiedene Folgen gehabt. Im Bereich der Marktzugangsabkommen wäre die dynamische Rechtsübernahme eingeführt worden. Sprich, wenn die EU das Binnenmarktrecht anpasst, wäre dies in der Schweiz automatisch übernommen worden. Ausserdem hätte das Abkommen die Schaffung eines Streitschlichtungsverfahrens mittels eines Schiedsgerichts vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof wäre immer dann einbezogen worden, wenn die Auslegung von EU-Recht betroffen gewesen wäre.

My 20 Minuten

Als Mitglied wirst du Teil der 20-Minuten-Community und profitierst täglich von tollen Benefits und exklusiven Wettbewerben!

Deine Meinung zählt

45 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen