TessinDarum schwindet das Angebot von Ferienwohnungen im Tessin
Just vor der Sommersaison erhalten Vermieter von Zweitwohnungen im Tessin eine Hiobsbotschaft: Sie dürfen ihre Liegenschaften künftig nur noch während 90 Tagen pro Jahr vermieten.
Darum gehts
Im November 2022 verabschiedete der Tessiner Staatsrat eine Verordnungsänderung beim Baugesetz.
Vermieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus während mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr online vermieten wollen, müssen ein Gewerbe anmelden.
Die neue Regelung sorgt in Vermieterkreisen für Unruhe und hat möglichweise Konsequenzen für alle Feriengänger, die ins Tessin wollen.
Das Tessin ist einer der beliebtesten Ferienorte der Schweizerinnen und Schweizer. Viele besitzen im Süden der Schweiz eine Zweitwohnung, die sie regelmässig selbst besuchen oder an Drittpersonen vermieten – oft über eine Online-Plattform. Just vor der Sommersaison erhielten die Besitzer dieser Häuser eine Hiobsbotschaft, wie die NZZ berichtet: Das Vermieten von Zweitwohnungen wird in Zukunft strengeren Reglementierungen unterliegen.
Der Tessiner Staatsrat verabschiedete im November 2022 eine Verordnungsänderung beim Baugesetz, die besagte, dass Personen, die ihre Wohnung oder ihr Haus während mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr online vermieten wollen, als gewerbliche Vermieter gelten. Und das hat Konsequenzen: Gewerbliche Vermieter müssen bei der Standortgemeinde ein Umnutzungsgesuch einreichen und das möglichst bald, trat die neue Regelung doch bereits am 2. Dezember 2022 in Kraft.
«Die Unsicherheit ist derzeit riesig»
Mit der Verschärfung des Baugesetzes will der Kanton in erster Linie erreichen, dass auch Buchungsplattformen wie Airbnb Kurtaxen abliefern. Doch die neue Regelung birgt auch Konsequenzen für Privatpersonen. Dies sorgt für Unruhen seitens der Vermieter – auch weil derzeit noch viel Unklarheit herrscht. «Die Unsicherheit ist derzeit riesig», sagt Oliver Keller, Vizepräsident des Vereins der Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen (ACAV Ticino).
Keller befürchtet, dass diese Unsicherheit auch Konsequenzen für Feriengänger hat, die über keine eigene Liegenschaft im Tessin verfügen: «Wer künftig im Tessin eine Ferienwohnung oder ein Haus mieten will, wird ein viel geringeres Angebot vorfinden.» Keller befürchtet nämlich, dass viele Zweitwohnungsbesitzer nur noch an 90 Tagen pro Jahr vermieten oder ihre Wohnung gar nicht mehr auf Online-Plattformen anbieten werden. Wer seine Zweitwohnung umnutzt, riskiert, dass er nicht in den alten Status zurückwechseln kann. Dies ist ein Problem, weil «eine Erstwohnung auf dem Immobilienmarkt viel weniger wert ist als eine Zweitwohnung», erklärt Keller.
Wie viele Zweitwohnungsbesitzer von der neuen Gesetzeslage betroffen sind, lässt sich nicht genau sagen. Die Anzahl dürfte jedoch nicht zu vernachlässigen sein, hilft das Weitervermieten doch bei der Finanzierung des Objekts. Allein in Lugano haben bis Anfang Februar rund 150 Vermieter eine gewerbliche Nutzung ihrer Zweitwohnungen angemeldet, wie ein Vertreter der Stadt gegenüber SRF erklärte.
Kommt es zur Klage?
Das Tessin ist nicht der einzige Kanton, der das Vermieten durch spezialisierte Unternehmen oder Privatpersonen strengeren Reglementierung unterziehen will. In Luzern wurde im März zum Beispiel die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» mit klarer Mehrheit angenommen. In Zukunft dürfen auch dort Wohnungen nur noch während 90 Tage pro Jahr an Kurzaufenthalter vermietet werden. Damit soll das immer knapper werdende Angebot auf dem Wohnungsmarkt bekämpft werden.
Machst du gerne Ferien im Tessin?
Auch in Genf und der Stadt Bern gibt es ähnliche Verschärfungen des Baugesetzes. Der landesweite Trend bleibt nicht ohne Kritik – gerade die Frist von 90 Tagen weckt Diskussionsbedarf: «Wir wissen nicht, wie die Tessiner Regierung zu dieser Zahl gekommen ist. Damit die Vermietung eines Appartements gewerblich wird, müsste die Frist beispielsweise 180 Tage betragen», sagt Keller.
Auch eine Klage sei im Bereich des Möglichen: Falls ein Wohnungsbesitzer gegen die Änderung eine Beschwerde einreicht, würde ihn der Verein der Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen unterstützen, erklärt Keller.
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