64 Rotlichter ignoriertDas droht dem Gotthard-«Geisterfahrer» nun
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fuhr ein 25-Jähriger durch den gesperrten Gotthardtunnel und brach dabei mehrere Verkehrsgesetze. Nun drohen ihm der Entzug des Fahrausweises und eine saftige Busse.
Darum gehts
Am Donnerstag fuhr ein 25-jähriger Autolenker um 00.30 Uhr durch den gesperrten Gotthardtunnel.
Dabei brach er mehrere Verkehrsregeln, so durchfuhr er zum Beispiel 64 Rotlichtsignale.
Nun wird der Fahrzeuglenker bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht.
Dem Lenker droht eine bis zu vierjährige Freiheitsstrafe.
Der Gotthardtunnel wurde für Ausnahmetransporte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 23.00 Uhr und 01.00 Uhr gesperrt. Dies hinderte aber den 25-jährigen Lenker eines Autos mit deutschen Nummernschildern nicht daran, um 00.30 Uhr beinahe den kompletten Tunnel zu durchqueren, bevor er sein Fahrzeug wenige Hundert Meter vor der Tunnelausfahrt in Airolo wendete und seine Fahrt Richtung Norden fortsetzte. Dabei überfuhr der Autolenker auch die doppelte Sicherheitslinie.
Die Fahrt durch den gesperrten Tunnel dürfte dem 25-Jährigen nun teuer zu stehen kommen. Gemäss Rechtsanwalt Dominik Probst drohen dem ausländischen Fahrzeuglenker nicht nur ein langer Entzug des Fahrausweises, sondern auch eine Freiheitsstrafe.
Dies sei dann der Fall, wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass durch das Verhalten des Fahrzeuglenkers ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen wurde.
Vier Jahre Gefängnis möglich
Wenn dieses Risiko gewährleistet ist, droht eine Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren allenfalls in Verbindung mit einer Busse, ein Ausweisentzug von mindestens zwei Jahren und das Fahrzeug kann durch die Staatsanwaltschaft eingezogen werden.
Aufgrund der schweren Rechtsverletzungen werden die ignorierten Lichtsignale nicht mehr als Ordnungsbusse behandelt, sondern werden im Gerichtsurteil straferhöhend berücksichtigt. Da das Verfahren zurzeit noch läuft, nimmt die Kantonspolizei Uri noch keine Stellung. Ebenfalls noch unklar ist, ob dem Fahrzeuglenker auch in Deutschland ein Ausweisentzug droht.
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