Zertifikatsbetrug in SchaffhausenDas droht den Personen, die ein Fake-Zertifikat gekauft haben
Ein 20-jähriger Schaffhauser soll Hunderte Fake-Zertifikate für bis zu 400 Franken verkauft haben. Rechtsexperten erklären, was den Käufern und Käuferinnen droht.
Das sagt Peter Sticher, Erster Staatsanwalt Kanton Schaffhausen, zum hundertfachen Zertifikatsbetrug in Schaffhausen.
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Ein 20-jähriger Impfzentrum-Mitarbeiter soll Hunderte Impfzertifikate gefälscht und verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft hat wegen mehrfacher Urkundenfälschung ein Verfahren eröffnet. Doch was droht Personen, die ein gefälschtes Corona-Zertifikat kaufen und benutzen?
Wie Rechtsanwältin Evalotta Samuelsson sagt, machen sich auch die Käuferinnen und Käufer der gefälschten Zertifikate strafbar. «Der Gebrauch einer gefälschten Urkunde ist ebenso strafbar, wenn die Absicht besteht, das falsche Zertifikat als echt zu verwenden.» Der Erfolg der Täuschung sei dabei irrelevant. Es müsse jedoch eine Vorteilsabsicht bestehen. «Diese ist gegeben, wenn sich eine Käuferin oder ein Käufer mit dem gefälschten Zertifikat zum Beispiel Zutritt zu Restaurants oder Discos verschafft und so die Kosten eines Covid-Tests einspart.»
«Strafbarkeit wegen Verbreiten menschlicher Krankheiten»
Urkundenfälschung kann laut Samuelsson mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Strafmass für die Erstellung einer falschen Urkunde und für deren Gebrauch sei grundsätzlich identisch. Samuelsson glaubt jedoch, dass der Ersteller sicherlich härter bestraft wird. «Er hat sich der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht. Das Verschulden wiegt dadurch signifikant höher als bei einfacher Verwendung. Hinzu kommt die bei ihm vorliegende rein finanzielle Motivation.»
Wie Rechtsanwalt Martin Steiger sagt, kommt je nach Verhalten der Käuferinnen und Käufer auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder Verbreiten menschlicher Krankheiten in Frage. Bei HIV-Infektionen zumindest pflege das Bundesgericht eine strenge Rechtsprechung. «Für entsprechende Strafverfahren müsste in der Schweiz allerdings ein wirksames Contact-Tracing stattfinden, was nicht der Fall ist», sagt Steiger.
«Er verlangte für die Fake-Zertifikate bis zu 400 Fr.»
Laut der Schaffhauser Staatsanwaltschaft befindet sich der mutmassliche Haupttäter seit einem Monat in U-Haft. Dank eines anonymen Hinweises konnte er ermittelt werden. «Der mutmassliche Haupttäter hat im Kantonalen Impfzentrum (KIZ) in der Administration gearbeitet. Der 20-Jährige hat die Zertifikate je nach Freundschaftsgrad für bis zu 400 Franken verkauft», sagte Peter Sticher, Erster Staatsanwalt Kanton Schaffhausen, am Mittwoch gegenüber 20 Minuten.
Die anderen fünf Personen, von denen noch zwei in Haft sind, seien Vermittler gewesen. «Sie haben dem Haupttäter Kaufinteressenten zugeschoben. Daran haben sie teilweise auch noch etwas verdient», sagt Sticher. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
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