«Das Gericht kennt die Realität nicht»

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Tankstellen-Shops«Das Gericht kennt die Realität nicht»

Empörung bei bürgerlichen Politikern, weil das Bundesgericht Tankstellenshops in der Nacht schliesst. Eine Gesetzesänderung ist unterwegs. Aber bis dann sind möglicherweise schon Arbeitsplätze verloren.

Lukas Mäder
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Lukas Mäder

Nächtliches Einkaufen wird in Zukunft an Tankstellen-Shops nicht mehr möglich sein. Das hat das Bundesgericht entschieden. Zwischen 1 und 5 Uhr nachts dürfen Tankstellen nur noch Bier, Autozubehör und Bistro-Produkte verkaufen. (20 Minuten Online berichtete). Dieser Entscheid sorgt bei bürgerlichen Politikern für Unverständnis. «Der Entscheid ist völlig unverständlich», sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH). Es gehe nicht an, dass das Gesetz über die Bedürfnisse der Bevölkerung entscheide. Das Bundesgericht hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Fehlen der Waren in der Nacht nicht als Mangel empfinde.

Der Berner FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen schüttelt ebenfalls den Kopf über den Entscheid. «Das Gericht und viele Gegner kennen die Realität der Öffnungszeiten nicht», sagt er. Das habe man bei der Abstimmung über die Ladenöffnungszeiten in den Bahnhöfen gesehen. Die Gegner hätten damals gesagt, es bestehe gar kein Bedürfnis. «Heute ist der Migros im Bahnhof Bern am Sonntag rappelvoll, auch mit früheren Gegnern der Vorlage», sagt Wasserfallen. Er fände es deshalb unsinnig, jemandem zu verbieten, seinen Shop zu öffnen. «Die Geschäfte müssen doch selbst wissen, wie lange sie offen haben können, damit es noch rentiert.»

Produkteliste noch im Gespräch

Ob es sich für BP rentiert, ihre Tankstellen-Shops auch weiterhin die ganze Nacht offen zu halten, ist noch unklar. «Wir müssen schauen, wie viel Umsatz wir verlieren», sagt Isabelle Thommen von BP Schweiz. Dann zeige sich auch, ob es zu Entlassungen komme. Die Benzinzapfsäulen könnten auch automatisch betrieben werden. Ebenfalls noch völlig offen ist, welche Produkte die Tankstellen-Shop nachts überhaupt noch verkaufen dürfen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) muss diese festlegen. «Wir haben im letzten Jahr beim Seco eine Liste eingereicht mit denjenigen Produkten, die wir als zulässig erachten», sagt Thommen. Darauf zu finden sind beispielsweise Milch und Cervelats, nicht aber Kondome oder Zeitungen. Gerade der Cervelat sei laut Thommen ein Grenzfall: Man könne ihn unverzüglich verspeisen, oder aber zu Hause auf den Grill legen. Es habe solche Gespräche gegeben, bestätigt Pascal Richoz vom Seco. Die offenen Fragen seien noch nicht geklärt.

Nicht nur wegen der Liste wartet BP auf eine Antwort vom Seco. Auch ein Antrag auf eine Übergangsfrist von einigen Wochen ist noch hängig. «Wir können die Ladenräume nicht innerhalb von 24 Stunden umbauen», sagt Thommen. Kommt keine Antwort, werde man die verbotenen Artikel zwischen 1 und 5 Uhr abdecken. «Das wird heute Nacht zu vielen Diskussionen führen», sagt Thommen. Denn der Bundesgerichtsentscheid widerspricht für sie dem gesunden Menschenverstand. «Die Angestellten dürfen weiterhin in der Nacht arbeiten, aber nicht mehr alle Artikel verkaufen.» So sieht es das Arbeitsgesetz vor.

Gesetzesänderung in Diskussion

Beim Gesetz ansetzen will eine Parlamentarische Initiative, die FDP-Nationalrat Christian Lüscher im Juni 2009 eingereicht hat. Für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen soll im Arbeitsgesetz eine Ausnahmeregelung verankert werden (20 Minuten Online berichtete). Ende August berät die Wirtschaftskommission des Nationalrats darüber. Die Chancen sind nicht schlecht, stellen SVP und FDP doch die Hälfte der Mitglieder sowie den Präsidenten.

Ob die Gesetzesänderung aber im Parlament schliesslich durchkommt, hängt von der CVP ab. Und dort sei vermutlich eine Mehrheit gegen eine Liberalisierung, sagt Nationalrat Pirmin Bischof, Mitglied der WAK. Er selbst findet den Bundesgerichtsentscheid richtig, obwohl er zum liberalen Wirtschaftsflügel der CVP gehört. «Ich sehe nicht ein, warum jemand nachts um 3 Uhr Grillkohle einkaufen muss.» Nicht nur das unnötige Angebot stört Bischof, sondern auch die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. «Ein Shop sollte nicht bevorzugt werden, nur weil er zufällig in einer Tankstelle ist.»

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