Quarantäne und Test-PflichtDas gilt ab heute bei der Einreise in die Schweiz
Was passiert, wenn man aus dem Ausland zurück in die Schweiz reist? Der Bund veröffentlicht die neuen Einreiseregeln, die per sofort gelten.
Darum gehts
Der Bund hat die Einreiseregeln angepasst.
Die Quarantäne kann neu auf sieben Tage verkürzt werden.
Vor Abflug brauchen alle Flugreisende einen negativen Coronatest.
Neu brauchen alle Flugreisende vor dem Abflug einen negativen Corona-Test. Wer per Bahn oder Bus einreist, braucht nur einen Test, wenn er von einem Risikoland kommt. Wer aus einem Risikoland in die Schweiz zurück reist, muss wie gehabt für zehn Tage in Quarantäne. Wer ab dem siebten Tag einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführt, bei dem das Ergebnis negativ ausfällt, kann die Quarantäne vorzeitig beenden. Die Kantone können dies jedoch verweigern. Der Bund aktualisiert die Liste der Risikoländer laufend. Anbei der Link.
Ausnahmen für Kinder und Grenzgäner
Kinder unter 12 Jahren brauchen kein negatives Testresultat, sie sind von der Testpflicht ausgenommen. Hier listet der Bund die Ausnahmen auf. Die neue 7-Tage Quarantäneregel gilt allerdings auch für Kinder. Grenzgänger sind von den Massnahmen nicht betroffen. Für die meisten bleibt alles wie zuvor, wenn sie nicht aus Risikogebieten kommen.
Was gilt, wenn ich aus einem Nicht-Risikogebiet einreise?
Wer aus einem Nicht-Risikogebiet einreist, muss einen negativen Test vorweisen und muss danach nicht in Quarantäne. Wer mit dem Auto einreist, kann ohne besondere Vorkehrungen einreisen.
Kontaktangaben müssen erfasst werden
Ab sofort müssen auch Reisende aus Nicht-Risikogebieten ihre Kontaktdaten angeben, egal wie sie einreisen.
Was ist, wenn ich geimpft bin?
Ein negatives Testresultat hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht vollständig aus. Gleiches gilt für die Covid-19-Impfung. Denn die Impfung schützt vor der Erkrankung. Ob die Impfung auch verhindert, dass andere Personen anstecken werden, ist noch unklar.
Busse bei Falschangaben
Wer falsche Angaben macht bei der Einreise in die Schweiz kassiert 100 Franken Busse. Wer ohne negativen Test einreisen will, zahlt 200 Franken.
Elektronisches Einreiseformular
Ab sofort ist das Ausfüllen eines elektronischen Einreiseformulars Pflicht für Personen, die in die Schweiz einreisen wollen. Hier der Link zum Formular. Das elektronische Einreiseformular kann vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone ausgefüllt werden.
Test darf nicht älter als vier Tage sein
Folgende Anforderungen muss der Test erfüllen: Der Test wurde innerhalb der letzten 72h vor der Einreise durchgeführt. Der Test war eine molekularbiologische Analyse auf das neue Coronavirus z.B. ein PCR-Test. Das Resultat eines Antigen-Schnelltests ist für die Einreise nicht zulässig. Das Resultat des Tests ist negativ. Der Test wird von der Airline begutachtet vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
Was passiert bei positivem Test?
In diesem Fall gelten die Quarantäne-Massnahmen des Reiselandes. Für die Heimreise wird nach der Isolation ein neuer Test verlangt.