Entscheide des BundesratsDas gilt jetzt an Weihnachten und Neujahr
Der Bundesrat hat die Massnahmen verschärft. An den Festtagen gibt es aber Ausnahmen. Das müssen Sie jetzt wissen.
Der Bundesrat zieht bei den Corona-Massnahmen die Schraube an: So müssen etwa Restaurants und Bars neu ab 19 Uhr bis 6 Uhr morgens schliessen. Ausnahmen gibt es nur für Kantone mit guter epidemiologischer Lage – und an Weihnachten und Neujahr: In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen die Betriebe bis 01.00 Uhr offen bleiben.
Bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben gilt hingegen keine Ausnahmeregelung für die Festtage: Einkaufsläden, Banken, Coiffeure und andere Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, bleiben über Sonn- und Festtage geschlossen. Gleiches gilt für Museen, Bibliotheken, Casinos und Fitnesszentren.
10-Personen-Regel für Weihnachten
Wie der Bundesrat bekannt gibt, ist auch die Durchführung der Mitternachtsmesse möglich. So sind religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Bei privaten Treffen – etwa dem Weihnachtsfest oder an Silvester – darf man sich aber weiterhin nur mit maximal zehn Personen treffen. Hiermit verzichtet die Regierung auf die Durchsetzung der angekündigten 5-Personen-Regel. Der Bundesrat mahnt aber: Er empfehle dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung sei klar und ermögliche Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
Skifahren über Weihnachten und Neujahr möglich
Skigebiete sind vom Passus aber explizit ausgenommen – für sie hat der Bundesrat keine Einschränkungen beschlossen. Ski-Ferien über Weihnachten oder Neujahr sind also weiterhin möglich. Auch Anlagen in Hotels für Hotelgäste, Anlagen für den Reitsport und Anlagen für Aktivitäten ohne Publikum sind von den verkürzten Öffnungszeiten ausgenommen und sind über die Feiertage und an Sonntagen weiterhin in Betrieb.
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Hier findest du Hilfe:
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Hotline bei Angststörungen und Panik, 0848 801 109
Pro Juventute, Tel. 147
Dargebotene Hand, Tel. 143