Verboten ist, was störtDas ist Basels Masterplan gegen den Betteltourismus
Seit dem Ende des Bettelverbots leidet Basel unter Betteltourismus aus Rumänien. Ganz verbieten kann Basel-Stadt das Betteln nicht. Aber mit ihrem Plan geht Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann an die Grenze des Erlaubten.
Darum gehts
In Basel soll wieder ein weitreichendes Bettelverbot installiert werden.
Im Sommer 2020 fiel das alte Bettelverbot aus dem Übertetungsstrafgesetz, seither sind osteuropäische Betteltouristen in grosser Zahl in Basel anzutreffen.
Mit ihrem oft aufdringlichen und teils aggressiven Gebaren wurden sie zum meistdiskutierten Ärgernis der Stadt.
Seit in Basel im Juli 2020 das Bettelverbot aus dem Übertretungsstrafgesetz gefallen ist, wird die Stadt von bettelnden Gruppierungen aus Rumänien belagert. Mit ihrem oft aufdringlichen Auftreten wurden sie zum meistdiskutierten Ärgernis der Stadt. Der Grosse Rat beschloss in der Folge im vergangenen Dezember die Wiedereinführung des Bettelverbots. Doch ein Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs zwang die Regierung zur Denkpause.
Nach 100 Tagen im Amt präsentierte die neue Basler Sicherheitsdirektorin am Montag nun eine Vorlage, die dem EGMR-Urteil Rechnung trägt und trotzdem ein weitgehendes Bettelverbot in Basel vorsieht. Eymann liess ihren Ratschlag auch vom Basler Staatsrechtprofessor Markus Schefer auf seine Vereinbarkeit mit der Menschrechtskonvention prüfen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte.
Aufrdingliches Betteln ist verboten. So dürfen sich bettelnde Personen nicht Passantinnen und Passanten in den Weg stellen, diese berühren oder anderweitig bedrängen. So dürfen sie etwa nicht Rosen oder Luftballons überreichen und anschliessend Druck ausüben, diese zu kaufen.
Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten ist verboten, wenn dabei «die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört» wird.
Es wurden Orte definiert, an denen grundsätzlich nicht gebettelt werden darf. Diese definiert der Ratschlag als «hochfrequentierte Zonen, wo es keine Ausweichmöglichkeiten für Passantinnen und Passanten gibt». Darunter fallen Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften und Bahnhöfen, Haltestellen, die Innen- und Aussengastronomie, Märkte, aber auch Bankomaten und öffentliche Parks und Unterführungen. Damit die Polizei dies überprüfen kann, gilt das Verbot innerhalb eines Perimeters von fünf Metern an den bezeichneten Orten.
Generell verboten ist das organisierte Betteln. Dieses liege vor, sobald arbeitsteilige oder planmässige Methoden zu Anwendung kommen, wie etwa Absprachen über Bettelplätze.
Eingeschränkt werden soll das Übernachten auf öffentlichem Grund. Die Allmendverwaltung darf Personen eine Frist von zehn Minuten zur Räumung setzen und die Polizei zur Vollzugshilfe anfordern. Damit soll in erster Linie verhindert werden, dass Gruppen den öffentlichen Raum systematisch als Nachtlager nutzen, wie das in der Vergangenheit geschehen ist.
Für das legale Betteln bleibt in Basel damit nicht mehr allzu viel Raum, insbesondere dort nicht, wo es lukrativ ist. Die Regierung spricht denn auch von einem «ausgedehnten Bettelverbot», das sie installieren will. Der Ratschlag zur entsprechenden Revision des Übertretungsstrafgesetzes geht nun in den Grossen Rat.
Flankierend zu den neuen Verboten und Sanktionen schlägt die Regierung Begleitmassnahmen vor, wie etwa Nothilfe, die auf die frühestmögliche Ausreise ausgerichtet sind. Darüber hinaus möchte die Regierung die Unterstützung vor Ort, also in den Herkunftsländern der Bettelnden ausbauen. Dafür stellt sie die Unterstützung eines Projekts in der Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht. Hierfür brauche es aber den Antrag einer NGO.
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