Zürich: Hund mit gefärbtem Fell sorgt für Empörung

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Zürich«So etwas kann man einem Tier doch nicht antun»

Ein gefärbter Hund löst bei einem News-Scout und Schweizer Hundesalons Unverständnis aus. Laut einer Anwältin bewegen sich Personen, die das Fell ihrer Tiere färben, in einer rechtlichen Grauzone. 

Diesem Hund lief ein News-Scout in Zürich kürzlich über den Weg.
Gemäss Rechtsexperten bewegen sich Personen, die das Fell ihrer Tiere färben, in einer rechtlichen Grauzone. 
Was passieren kann, wenn beim Färben die falschen Produkte verwendet werden, zeigt der Fall des Malteser-Mischlings Violet aus den USA.
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Diesem Hund lief ein News-Scout in Zürich kürzlich über den Weg.

20min/News-Scout

Ein News-Scout ist empört: Beim Spaziergang durch Zürich sah sie kürzlich einen Hund, dessen Ohren und Schwanz blau und violett eingefärbt waren. «So etwas kann man einem Tier doch nicht antun», sagt die Leserin. «Das ist Tierquälerei.» Hundebesitzende, die für ihren Vierbeiner ein farbenfrohen Fell wollen, könnten es in der Schweiz aber schwer haben: Auf Anfrage von 20 Minuten bei Schweizer Hundesalons gaben alle kontaktierten Geschäfte an, dass sie keine Hundefelle färben.

Aleksandra Staseva beispielsweise, Besitzerin des Zürcher Hundesalons «die Hundecoiffeurei», lehnt das Färben von Tieren entschieden ab. «Das gehört nicht zur Pflege des Hundes.» Es könne schädlich sein und bei den Tieren zu Allergien führen. «So etwas braucht der Hund nicht.» Verica Petrovic, Geschäftsführerin von «Lucky Dog», sieht das ähnlich. «Wir erhalten auch keine derartigen Anfragen.»

Was in der Schweiz verpönt ist, sei in anderen Ländern längst im Trend, sagt Claudia Burgunder, Besitzerin des Berner Hundesalons «Liebes-Tier». «In Thailand und den USA ist das Färben von Hundefell seit 20 Jahren Trend. Auch in Deutschland bieten immer mehr Salons diese Prozedur an.» Dort werde die Behandlung aber mehrheitlich mit Lebensmittel- oder Kreidefarbe durchgeführt. «Das ist zwar nicht schädlich», relativiert Helga Malani des Zürcher Hundesalon «Seidenfell», doch für sie sind solche Behandlungen trotzdem ein No-go: «Das Fell eines Hundes zu färben ist total unnötig und für das Tier ein langes, anstrengendes Prozedere.»

«Färbemittel können zu Verätzungen und Verbrennungen führen»

«Wer sein Tier färbt, kann es massiven gesundheitlichen Risiken aussetzen», sagt Simon Hubacher, Sprecher des Schweizer Tierschutzes STS. «Die meisten Färbemittel sind nicht für den Gebrauch an Tieren konzipiert und können zu schlimmen Verätzungen und Verbrennungen an Haut und Augen führen.» Wenn der Hund diese ablecke, könnte dies zusätzlich Vergiftungserscheinungen mit sich bringen.

Auch aus ethischer Sicht findet Hubacher derartige Behandlungen fragwürdig. Für ihn ist klar: «Das Färben eines Hundes verletzt die Tierwürde und verstösst damit unserer Meinung nach gegen das Tierschutzgesetz. Wer Haare färben will, soll dies ausschliesslich an sich selbst tun und nicht an seinem Tier herumexperimentieren.» 

Gesetz offen formuliert

Gemäss Rechtsanwältin Diana Follpracht kann man im Färben des Tierfells je nach Auslegung einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz in Form einer Missachtung der Tierwürde sehen. In der Praxis käme es jedoch in solchen Fällen nur selten zu Verurteilungen: «Das Gesetz ist bezüglich Würde des Tieres sehr offen formuliert. Die Richterin oder der Richter muss entscheiden, ob das Einfärben des Tierfells im konkreten Einzelfall ein ‹tiefgreifender Eingriff in das Erscheinungsbild› des Tieres darstellt und damit die Würde des Tieres verletzt. Somit kommt dem Rechtssprecher ein grosser Ermessensspielraum zu.»  

Doch nicht alle, die das Fell ihrer Tiere färben, kommen ungeschoren davon: 2021 wurde ein Appenzeller Bauer wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt, weil er das «Appenzeller-Beef»-Logo auf eine seiner Kühe malte.

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