Trotz Corona-Verordnungen – Das sind die Pläne, wie die Fasnacht doch noch stattfinden soll

Aktualisiert

Trotz Corona-VerordnungenDas sind die Pläne, wie die Fasnacht doch noch stattfinden soll

Nachdem 2021 die Umzüge abgesagt wurden, hoffen die Fasnachtsorganisationen dieses Jahr auf eine Bewilligung. Ein Runder Tisch zwischen Stadt, Kanton und Fasnächtlern brachte nun Klarheit. Die Fasnacht kann – wenn auch eingeschränkt – stattfinden. Bei den Umzügen siehts hingegen nach einer weiteren Absage aus.

So sieht es normal an der Fasnacht aus, wenn die Guuggen und Fasnächtler an den Umzügen durch die Luzerner Strassen ziehen.
Ob es solche Bilder aber auch dieses Jahr geben wird, ist noch unklar. Die Fasnachtsorganisationen, die Stadt und der Kanton treffen sich darum am Dienstag zu einem runden Tisch.
Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf schmälert aber im Vorfeld die Hoffnungen auf Fasnachtsumzüge. Aufgrund der aktuellen Vorschriften seien Umzüge nur mit dem 3G-Prinzip möglich.
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So sieht es normal an der Fasnacht aus, wenn die Guuggen und Fasnächtler an den Umzügen durch die Luzerner Strassen ziehen.

20min/Gianni Walther

Darum gehts

Die Luzerner Fasnacht steht wegen der Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 wieder auf der Kippe. Die Stadt, der Kanton und die Fasnachtsorganisationen haben sich am Dienstag zu einem Austausch getroffen. Das Wichtigste zuerst: Die Fasnacht kann grundsätzlich stattfinden. Nur das wie ist immer noch nicht ganz klar.

Möglich sind jedoch aktuell nur eine Strassenfasnacht mit spontanen Ansammlungen oder eine Beizenfasnacht mit dem 2G- oder 2G+-Prinzip. Nicht erlaubt seien hingegen grössere Veranstaltungen wie Tagwachen, Orangenwerfen oder der Aufbau von Infrastrukturen wie Guuggerbühnen. Auch die grossen Umzüge in der Stadt Luzern können – zumindest gemäss der aktuellen Verordnung – nicht bewilligt werden, schreibt der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung im Nachgang zu den Gesprächen. Auch die Stadt teilt mit, dass Stand heute nur eine eingeschränkte Fasnacht möglich sei. Falls der Bundesrat bis Anfang Februar die Covid-Verordnung anpasse, werde die Situation aber nochmals neu beurteilt.

«Vereinigte» wollen Guuggerbühnen mit 3G-Prinzip

«Die Fasnacht findet statt», sagt Robert Marty, Präsident der Vereinigte, ergänzt aber sofort: «Ob auch die Umzüge stattfinden werden, wird sich zeigen.» «Die Vereinigte» sind der grösste Fasnachtsverband der Zentralschweiz und umfassen rund 80 verschiedene Gruppierungen. Sie organisieren das traditionelle Monstercorso am Güdiszischtig sowie das Chendermonster am Nachmittag und die Guuggerbühnen, die über die Stadt verteilt sind. Eine Verschiebung der Fasnacht in den Sommer ist für «Die Vereinigte» keine Option.

Falls die Fasnacht nicht im traditionellen Rahmen bewilligt würde, müssten die beiden Umzüge wohl abgesagt werden, so Marty. «Für die Guuggerbühnen prüfen wir aktuell aber verschiedene Standorte, wo die Konzerte auch mit dem 3G-Prinzip durchgeführt werden könnten.» Für «Die Vereinigte» muss die Entscheidung über die Durchführung nicht zwingend am Dienstag fallen. «Für das Monstercorso brauchen wir ungefähr eine Woche Anlaufzeit. Das Chendermonster müsste aber dann wahrscheinlich abgesagt werden.»

Regierung dämpfte Hoffnungen bereits am Morgen

Der Luzerner Regierungsrat musste sich bereits im Vorgang zum runden Tisch zur Fasnacht äussern. In einem Postulat forderte die SVP-Kantonsrätin Jasmin Ursprung, dass der Regierungsrat Wege aufzeigen müsse, wie die Fasnacht durchgeführt werden kann. Sie verwies dabei auch auf das Lichtfestival Luzern, das mehr als 110’000 Besucher zählte.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf schmälerte in der Debatte aber die Hoffnung auf Umzüge. Zwar plane die Luzerner Regierung nicht, die Massnahmen zu verschärfen. Bei einer organisierten Veranstaltung mit mehr als 300 Personen gelte aber die 3G-Pflicht. Anlässe wie die Tagwache oder die Umzüge seien darum ohne Absperrungen nicht möglich. Eine definitive Absage ist das für die Fasnacht aber nicht. Denn es bleibt noch fast ein Monat bis zum Schmutzigen Donnerstag. Darum sagt Guido Graf: «Es ist beides möglich. Es kann bis dahin Verschärfungen geben - aber auch Lockerungen sind möglich.»

Ausnahmeregel gelte nicht für städtische Grossanlässe

In der neuesten Verordnung des Bundes steht, dass der Kanton Ausnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen im Sport- und neu auch im Kulturbereich bewilligen kann, wenn diese im Freien stattfinden und dort weder Zugangskontrollen noch Absperrungen möglich sind. Peti Federer, Mediensprecher des Luzerner Fasnachtskomitee LFK, sagte deswegen gegenüber dem Newsportal «Pilatus Today»: «Wir sind schon ein bisschen aus dem Häuschen.»

Die Vorfreude, die die Fasnächtler in den vergangenen Tagen dadurch versprühten, erhielt nun allerdings einen jähen Dämpfer. Sicherheitsdirektor Paul Winiker präzisierte die Regel am Dienstag gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Die Abklärungen haben ergeben, dass die Ausnahmeklausel des Bundes nicht für solche städtische Grossanlässe vorgesehen ist.»

Das LFK wollte sich auf Anfrage nicht vor dem runden Tisch äussern. Auch «Die Vereinigte» wollten vor dem Treffen keine Stellungnahme zu den Aussagen Guido Grafs abgeben.

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