Dealender Küchenchef muss hinter Gitter

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Ecstasy und AmphetaminDealender Küchenchef muss hinter Gitter

Ein Zürcher Gastronom muss für 20 Monate ins Gefängnis. Er hat nicht nur mit 1,3 Kilogramm Amphetamin gehandelt, sondern auch 21'000 Ecstasy-Pillen übernommen.

A. Szenogrady
von
A. Szenogrady
Der Prozess fand am Zürcher Obergericht statt.

Der Prozess fand am Zürcher Obergericht statt.

Der Polizei gelang in Zürich-Höngg am 11. Dezember 2013 ein aussergewöhnlich grosser Drogenfang. Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs stiessen die Fahnder auf eine Tasche mit über 21'000 Ecstasy-Tabletten. Die Polizeibeamten nahmen nicht nur den belgischen Kurier, sondern auch den Schweizer Auftraggeber fest.

Es handelte sich um einen heute 44-jährigen Küchenchef aus Fahrweid. Er verschwand danach für 37 Tage in Untersuchungshaft und gab zu, dass er die Absicht hatte, die Pillen mit einem Gesamtgewicht von 1,7 Kilogramm im Grossraum Zürich zu verkaufen. Zudem gestand er den Besitz von weiteren 243 Ecstasy-Pillen sowie den Handel mit rund 1,3 Kilogramm Amphetamin.

Harte Strafe bestätigt

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte wurde bereits im letzten Mai vom Bezirksgericht Zürich zu einer verhältnismässig harten Strafe verurteilt. Obwohl er nur mit Partydrogen gehandelt hatte, kassiert er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Ein Jahr davon unbedingt. Hinzu kam eine widerrufene Vorstrafe von acht Monaten Haft. Was bedeutete, dass der Küchenchef insgesamt eine unbedingte Strafe von 20 Monaten kassierte.

Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte am Donnerstag vor Obergericht den Wegfall des Widerrufs. Der Beschuldigte zeigte Reue und führte aus, dass er sich heute von der Partyszene verabschiedet habe und ein seriöses Leben führe. Er wohne heute mit einem Ladyboy aus Thailand zusammen und sei nur noch auf seinen Job konzentriert, erklärte er – ohne Erfolg.

«Schwein gehabt»

So bestätigten die Oberrichter das erstinstanzliche Urteil umfassend. «Der Beschuldigte hat unglaubliches Schwein gehabt, dass die erste Instanz trotz seines Vorlebens eine noch teilbedingte Hauptstrafe festgelegt hatte», erklärte der Gerichtsvorsitzende Peter Marti.

An einem Widerruf der Vorstrafe führe deswegen gar nichts vorbei. «Der Beschuldigte hat in der Vergangenheit den Ernst der Lage schlicht nicht begriffen», sagte Marti um Schluss.

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