DatenschutzDer Basler Polizei-Tesla hat ein Problem
Bevor die Basler Polizei ihre neuen Tesla-Fahrzeuge auf die Strasse schicken kann, sind noch einige Datenschutzprobleme zu lösen.
Am 6. Dezember stellte die die Kantonspolizei Basel-Stadt ihren neuen Star vor: das neue, 525-PS-starke Alarmpikett-Fahrzeug vom Typ Tesla X 100D. Der Elektro-Bolide ist das erste von sieben solchen Autos, die die Polizei 2019 auf die Strasse bringen wird. Geplant war, die ersten drei Alarmpikett-Fahrzeuge im Frühjahr 2019 in den Einsatz zu nehmen, im dritten Quartal 2019 sollten vier weitere hinzukommen.
Bereits im Vorfeld löste vor allem der Preis von 140'000 Franken pro Fahrzeug Kritik aus. Bleiben die Teslas nun wegen einer Datenschutz-Panne in der Garage? Nein, dies teilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement in einer Medienmitteilung mit.
Gemäss CH-Media gehe es dabei um ein neues Reglement, das datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug kläre. Wie Rudin im Bericht verlauten lässt, habe eine Vorabkontrolle, bei der diese Probleme frühzeitig hätten angesprochen werden können, nicht stattgefunden. Deshalb müsse dies nun nachgeholt werden.
Das sind die heiklen Punkte
Während die Polizei auf Verfolgungsjagd ist, können die Tesla-Fahrzeuge mithören, was im Fahrzeuginnern gesprochen wird. Dies, weil sich wichtige Funktionen per Sprache steuern lassen. Diese Mikrofon-Aufnahmen können anschliessend auf dem Server des Herstellers ausgewertet werden.
Wie CH-Media weiter berichtet, hat Tesla zudem Fernzugriff auf die Fahrzeuge sowie auf die Positionsdaten und weiss somit stets genau, welches Fahrzeug sich mit welcher Geschwindigkeit in welche Richtung bewegt. Diese Daten würden vor allem in Bezug auf Sicherheit, wenn sie ein Polizeifahrzeug betreffen, an Brisanz gewinnen.
Tesla hat Geschäftsbedingungen von JSD nicht unterschrieben
In einem ursprünglich geheimen, später aber öffentlich zugänglich gemachten Untersuchungsbericht zur Tesla-Beschaffung wird laut dem Artikel kritisiert, dass mit Tesla kein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) habe beim Kauf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tesla zwar unterschrieben, Tesla jene des JSD hingegen nicht.
In den allgemeinen AGB des Konzerns wird geregelt, was Tesla darf und was nicht. Dort stehe auch, dass es zwar grundsätzlich möglich sei, sämtliche Verbindungen zwischen Fahrzeug und US-Firma zu kappen. Was allerdings dazu führen könne, dass das Auto schwere Schäden nimmt oder nicht mehr bedienbar ist.
Um die Sicherheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden, möchte die Basler Polizei gemäss ihrem Polizeisprecher die Einwirkung auf ihre Fahrzeuge durch Tesla jedoch nicht gänzlich unterbinden.
Tesla speichert keine Standortdaten
Laut Auskunft von Tesla würden die Fahrzeuge allerdings keine Sprachaufnahmen durchführen. Damit würden auch keine Sprachaufnahmen aufgezeichnet und an einen Server übermittelt.
Tesla hält fest, dass Kunden selbst entscheiden könnten, anonym sogenannte Strassenabschnitts-Daten an Tesla zu übermitteln. Grundsätzlich wäre diese Funktion deaktiviert, könne aber bei Bedarf aktiviert werden. Tesla könne Strassenabschnitts-Daten nicht zu einem Fahrzeug zurückverfolgen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden oder falls nicht per Gesetz in speziellen Fällen dazu verpflichtet, verfolge Tesla den Standort von Kundenfahrzeugen nicht anderweitig, während diese verwendet werden.
Auch würde der Autohersteller keine Standortdaten speichern. Tesla stelle lediglich eine sichere Verbindung zwischen mobiler App und Fahrzeug her. Kunden könnten auf Wunsch die Weitergabe von Daten des Fahrzeugs deaktivieren.