Der Bund bestellte gleich zwei Gutachten

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Blochers RuhegehaltDer Bund bestellte gleich zwei Gutachten

Zwei renommierte Juristen klärten ab, ob Alt-Bundesrat Christoph Blocher Anspruch auf die nachträglich eingeforderte Rente hat.

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Stehen ihm 2,8 Millionen Franken Rente zu oder nicht? Christoph Blocher. (Archivbild)
Christoph Blocher verzichtete ursprünglich auf seine Rente.
Nun hat er das Geld aber doch eingefordert.
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Stehen ihm 2,8 Millionen Franken Rente zu oder nicht? Christoph Blocher. (Archivbild)

Keystone/Anthony Anex

Darum gehts

  • Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat nachträglich die Auszahlung seines Ruhegehalts von 2,7 Millionen Franken gefordert.
  • Ob ihm das Geld zusteht, hat der Bund mit zwei Gutachten abklären lassen.
  • Scheinbar sind sich die beiden beauftragten Juristen nicht einig.

Stehen Alt-Bundesrat Christoph Blocher ein Ruhegehalt von 2,7 Millionen Franken zu? Der im Jahr 2007 abgewählte Ex-Magistrat hat die nachträgliche Auszahlung seiner Rente beantragt, auf die er zuerst verzichtet hatte. Der Bund bestellte nun gleich zwei Rechtsgutachten, wie der «SonntagsBlick» berichtet.

Eines ­lieferte Arbeitsrechtler Thomas Geiser (67), emeritierter HSG-Professor. Ein zweites der Zürcher Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser, Anwalt und Titularprofessor in Bern und St. Gallen. Laut der Zeitung kursieren nun Gerüchte, wonach die ­beiden Gutachter einander widersprechen würden.

Demnach zweifle Geiser Blochers Anspruch tendenziell an. Geiser soll argumentieren, dass eine Verzichtserklärung einen Endgültigkeitscharakter habe. Weshalb für eine rückwirkende Geltendmachung von Leistungen die Grundlage fehle. Anders bei künftigen Leistungen, wenn etwa ein alt Bundesrat auf sein Ruhegehalt verzichtet hat, aber in Finanznöte gerät und wieder eine Auszahlung beantragt.

Sowohl Geiser als auch Kieser waren für die Zeitung nicht erreichbar. Die Bundeskanzlei verrät mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht, was die beiden Gutachten den Staat kosten.

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