ÜbersichtDer Bundesrat muss die SBB retten
Maskenpflicht, Quarantäne für Reisende in Risikogebiete und mehr Geld für die SBB: die Entscheide des Bundesrats in der Übersicht.
Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen.
Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.
Keine Grenzöffnung mit Serbien
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. Der Bund beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen.
Bundesrat greift SBB mit bis zu 550 Millionen Franken unter die Arme
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben zu einem drastischen Einbruch der Nachfrage im öffentlichen Verkehr geführt. Wie andere Unternehmen der Branche haben auch die SBB ihr Angebot im Personenverkehr während des Lockdowns um rund 25 Prozent zurückgefahren. Die hohen Ertragsausfälle insbesondere im Personenverkehr haben laut dem Bundesrat dazu geführt, dass die SBB dringend mehr Geld braucht.
Der Bund als Eigner der SBB will nun die Zahlungsunfähigkeit verhindern: Das Unternehmen kann darum beim Bund zusätzlich 550 Millionen Franken in Form von marktüblich verzinsten Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu
einem Jahr aufnehmen.
Übrige Verkehrsbetriebe und Unternehmen im Schienengüterverkehr will der Bundesrat mit Massnahmen im Umfang von 800 Millionen Franken unter die Arme greifen.
Geschäfte sollen nur 40 Prozent der Miete schulden
Im Zusammenhang mit der Coronakrise soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020. Das letzte Wort hat das Parlament. Es könnte im September entscheiden.
Verlängerung der Kurzarbeit
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate verlängert. Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der Kurzarbeitsentschädigung zu profitieren.
Bundesrat will Steuern nicht erhöhen
Der Finanzminister rechnet damit, dass der Bund 2021 ein Defizit von 1 Milliarde Franken erzielt. Weiter hat der Bundesrat die Schulden durch die Coronapandemie diskutiert. Er ist zuversichtlich, dass diese ohne Steuererhöhungen abgebaut werden können. Einen konkreten Entscheid zum Schuldenabbau will er auf der Basis einer finanzpolitischen Gesamtschau Ende Jahr treffen.