Der Engel auf der Anklagebank

Aktualisiert

No-Angels-SängerinDer Engel auf der Anklagebank

Während in Darmstadt der Prozess gegen Nadja Benaissa begonnen hat, herrscht in Berlin «neuer Wirbel»: geheuchelte Aufregung wegen vermeintlicher Zechprellerei.

von
phi

Der Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat vor dem Amtsgericht Darmstadt begonnen. Die Anklage wirft der 28-jährigen HIV-Infizierten vor, im Jahr 2004 einen Mann beim ungeschützten Sex mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Die Sängerin räumte laut Staatsanwaltschaft ein, dass sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste. Sie muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, weil sie mit zwei weiteren Männern ungeschützt Sex gehabt haben soll. Diese wurden aber nicht infiziert. Einer der Männer hat im Jahr 2008 Strafanzeige erstattet.

Urteil noch in diesem Monat

Benaissa war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einer Frankfurter Diskothek festgenommen worden und sass danach zehn Tage lang in Untersuchungshaft. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und Polizei stiess auf Kritik. Ihnen wurde vorgeworfen, die prominente Sängerin an den Pranger zu stellen. Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte, dass die Verantwortung für ungeschützten Verkehr allein Benaissa zugeschoben werde.

Weil die Angeklagte zu Beginn der Tatzeit noch eine Jugendliche war, findet der Prozess vor dem Jugendschöffengericht statt. Die Kammer hat fünf Verhandlungstermine angesetzt, demnach wäre am 26. August mit dem Urteil zu rechnen.

«Neuer Wirbel» ist heisse Luft

In Berlin gibt es derweil «neuen Wirbel um Nadja Beniassa» wie die B.Z. «herausgefunden» hat. Was ist passiert? Nadja Benaissa soll am Wochenende vor ihrer Verhandlung im Lokal «Traumstrand» mit drei Freundinnen Prosecco getrunken haben und dann gegangen sein, ohne zu bezahlen. Ein Barkeeper habe das Quartett noch vor dem Ausgang abfangen können und ihm dann 20 Euro abgenommen.

Prompt lief der Club-Chef zur Zeitung und berichtete brühwarm von dem «dreisten» Vorfall. Sogar einen Strafrechtler zitiert das deutsche Blatt wegen der Sache, obwohl der Betreiber gar keine Anzeige erstattet hat. Aber mit einer Angeklagten ein wenig Werbung zu machen, das hat dieser Mann geschafft: Herzlichen Glückwunsch! (phi/dapd)

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