TodesstrafeDer letzte Schweizer auf der Guillotine
Am 18. Oktober 1940 wurde ein Zürcher wegen dreifachen Mordes in Sarnen geköpft. Die Guillotine steht heute im Historischen Museum in Luzern.
Die Hinrichtung des 32-jährigen Hans Vollenweider aus Zürich war umstritten, denn die Abschaffung der Todesstrafe war vom Schweizer Stimmvolk bereits zwei Jahre zuvor, im Jahr 1938 mit 54 Prozent Ja-Stimmen beschlossen worden. Das neue Strafgesetzbuch, das die Todesstrafe nicht mehr kannte, trat aber erst 1942 in Kraft.
Der kaufmännische Angestellte Vollenweider war im Juni 1939 nach 30-monatiger Haft von einem Ausgang nicht mehr in seine Arbeitskolonie zurückgekehrt. In der Folge tötete er auf der Suche nach neuen Papieren und Geld zwei Männer sowie einen Polizisten.
Chauffeur im See versenkt
Um in den Besitz der Ausweise eines Dritten zu kommen, suchte er per Inserat einen Chauffeur. Mit einem Interessenten fuhr er in einem gestohlenen Wagen von Zürich nach Luzern. Den Chauffeur erschoss er unterwegs und versenkte die Leiche im Zugersee. Um zu Geld zu kommen, überfiel er einen Pöstler, den er ebenfalls tötete, ohne aber etwas zu erbeuten.
Zum Polizisten-Mord kam es am 23. Juni. Der mittlerweile als Hotel-Hausbursche in Sachseln angestellte Vollenweider hatte sich verdächtig gemacht, als er zwei blutige Hemden in eine Wäscherei schickte. Als der Dorfpolizist kam, um ihn zu kontrollieren, kam es zu einer Rauferei. Vollenweider schoss auf den Polizisten, der zwei Tage später an den Verletzungen verstarb.
Parlament ohne Gnade
Am 20. September 1940 verurteilte das Kantonsgericht Obwalden Vollenweider zum Tod. Das Obwaldner Parlament lehnte eine Begnadigung vehement ab, obwohl sich gar die Witwe des getöteten Polizisten gegen eine Exekution aussprach. Nach einem missglückten Selbstmordversuch mit einer Glasscherbe wurde die Hinrichtung am 18. Oktober 1940 vollstreckt.
Vollenweider, der nach Aussagen des damaligen Landschreibers zum Schluss Reue gezeigt hatte, wurde kurz nach zwei Uhr aus seiner Zelle geholt und mit verbundenen Augen in die Werkstatt neben der Sarner Strafanstalt geführt. Dort war eine knapp vier Meter hohe Guillotine aufgestellt worden, die zuvor aus Luzern herbeigeschafft worden war. Innert einer Minute war das Urteil vollstreckt.
Bei der Hinrichtung des Dreifachmörders waren zwei Urkundspersonen, zwei Geistliche, der Kantonsarzt sowie Polizisten anwesend. Der Name des Scharfrichters blieb geheim. Der Leichnam Vollenweiders wurde per Auto ins gerichtsmedizinische Institut nach Zürich geschafft.
Originalfallbeil erhalten
Die 1940 letztmals für eine Hinrichtung verwendete Guillotine ist seit 2003 im Historischen Museum Luzern ausgestellt. Die letzte erhaltene Tötungsmaschine der Schweiz zählt zu den wertvolleren Sammlungsstücken, weil neben dem präzis angefertigten Gerüst unter anderem das Originalfallbeil, die Verpackung sowie ein Instruktionsmodell der transportierfähigen Anlage erhalten sind. Nach Angaben des Museums zählt das makabere Exponat im Parterre zu den Publikumsmagneten.
Die Tötung von Hans Vollenweider war die letzte zivilrechtliche Hinrichtung in der Schweiz. Das Militärstrafgesetz sah die Todesstrafe in Kriegszeiten noch bis 1992 für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung vor. Im Zweiten Weltkrieg wurden 17 Männer wegen Landesverrats hingerichtet. Die letzte Hinrichtung in der Schweiz erfolgte 1944 durch Erschiessen.
Der bisher letzte Versuch, die Todesstrafe für Morde in Verbindung mit einem Sexualdelikt per Initiative wieder einzuführen, scheiterte 2012 an der Unterschriftensammlung. Gleich war es 1985 einem Volksbegehren für die Todesstrafe für Drogenhändler ergangen. (dag/sda)