Genf«Der Vorteilsannahme schuldig» – Pierre Maudet nun doch verurteilt
Das Bundesgericht hat den Ex-Staatsrat von Genf eines Korruptionsdelikts schuldig gesprochen und damit den Freispruch des Kantonsgerichts gekippt.
Darum gehts
Erneute Wende im Korruptionsverfahren gegen Pierre Maudet: In einem am Mittwoch veröffentlichten Verdikt verurteilt das oberste Gericht Maudet wegen Vorteilsannahme, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. «Die Reise nach Abu Dhabi stellt einen nicht gebührenden Vorteil dar», so das Bundesgericht.
50’000 Franken teure Abu-Dhabi-Reise geschenkt
Pierre Maudet hatte Ende November 2015 als Staatsrat des Kantons Genf an einer Reise zum Formel-1-Grand-Prix im Emirat Abu Dhabi teilgenommen. Begleitet wurde er damals von seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne und von Antoine Daher. Die Kosten der Reise in Höhe von etwa 50’000 Franken wurden vollumfänglich von den Behörden in Abu Dhabi übernommen, was einer Vorteilsannahme gleichkommt und zum erweiterten Kreis der Korruptionsdelikte zählt.
Erstinstanzlich war Maudet noch vom Polizeigericht zu einer Geldstrafe von insgesamt 120’000 Franken verurteilt worden. Später hatte das Genfer Kantonsgericht Pierre Maudet in zweiter Instanz in allen Anklagepunkten freigesprochen. Nun urteilt das Bundesgericht, der Freispruch im Zusammenhang mit der Abu-Dhabi-Reise sei nicht rechtens gewesen. Dafür wurde er im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Umfrage freigesprochen. Die Affäre kostete Maudet seine politische Karriere.
Bundesgericht vereitelt Maudets Rückkehr in die Politik
Maudet war im Jahr 2020 als Staatsrat zurückgetreten und reagierte damit auf die erstinstanzliche Verurteilung. Nachdem ihn das Kantonsgericht im Januar 2022 zweitinstanzlich freigesprochen hatte, sah er seine Chance für eine Rückkehr in die Politik. Das Genfer Kantonsgericht muss nun das Strafmass festlegen. Die Genfer Staatsanwaltschaft fordert einen bedingten Freiheitsentzug von 14 Monaten und eine Strafzahlung in Höhe von 84’000 Franken. Maudets Pläne, im April 2023 in den Staatsrat zurückzukehren, dürften durch den Schuldspruch des Bundesgerichts vereitelt werden.
Der Schuldspruch lässt sich auch als Warnschuss an andere Politikerinnen und Politiker verstehen: «Jede objektiv messbare Verbesserung der Situation des Empfängers – rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich – wird als Vorteil angesehen.» Maudet und Lavigne betonten vor Gericht stets, dass sie für die Zuwendung aus Abu Dhabi keine Gegenleistung erbracht hatten und auch keine verlangt wurde.
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