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Homeoffice-PflichtDetektive beschatten Arbeitnehmer im Homeoffice

Seit Montag gilt in der ganzen Schweiz eine Homeoffice-Pflicht. Vielfach wird das Homeoffice nicht eingehalten. Unternehmen können bei solchen Fällen einen Privatdetektiv einschalten.

Wird die Arbeit im Homeoffice pflichtbewusst erledigt? Das lassen Arbeitgeber schon mal von Privatdetektiven überprüfen.

Wird die Arbeit im Homeoffice pflichtbewusst erledigt? Das lassen Arbeitgeber schon mal von Privatdetektiven überprüfen.

Tamedia/Urs Jaudas

Darum gehts

  • Seit Montag herrscht schweizweit eine Homeoffice-Pflicht.

  • Detektiv Erich Wunderli rechnet mit einer Zunahme von Aufträgen, um die Produktivität der Arbeitnehmer zu überprüfen.

  • Auch die Arbeitgeber werden auf das Einhalten der neuen Regeln überprüft.

Seit Montag gilt schweizweit die Homeoffice-Pflicht. Doch nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet von zuhause so zuverlässig, wie es der Arbeitgeber von ihm verlangt. Deshalb setzen einige Arbeitgeber einen Detektiv, wie Erich Wunderli, auf den Arbeitnehmer an.

«Es gab mal eine Frau, die wir observiert haben. Diese Frau ist morgens um 9 Uhr aus dem Haus. Dabei haben wir sie beobachtet, wie sie mit einem Mann unterwegs war. Die sind dann zusammen ins Glattzentrum und haben bis nachmittags um 16 Uhr den Tag dort verbracht», erzählt Erich Wunderli, Inhaber der Detektei Wunderli.

Detektiv entlarvt viele Homeoffice-Sünder

Wunderli rechnet im Zuge des neuen Lockdowns mit einer Zunahme der Aufträge. Zu seinen Kunden zähle er beispielsweise Versicherungen, Bankern oder Architekturbüros. Und: bei jedem dritten Einsatz stelle er fest, dass im Homeoffice keine Arbeit geleistet wird, so Wunderli.

Gemäss dem Datenschutzgesetz darf man in den eigenen vier Wänden nicht überwacht werden. Demnach beginnt die Überwachung für Wunderli erst, wenn die verdächtige Personen das Haus verlässt. Die Detektive rücken nur aus, wenn ein Verdacht vorliegt. «Wir fragen immer nach, warum diese Person überwacht werden soll. Daraufhin kommt meistens die Antwort, dass man über verschiedene Arbeitskollegen gehört hat, dass der Mitarbeiter es mit dem Homeoffice nicht so genau nimmt», so Wunderli.

Damit das Homeoffice nicht zum Nichtstun verleitet, rät Hartmut Schulze, Homeoffice Experte FHNW: «Das Homeoffice ist vielleicht nicht genau festgelegt und man interpretiert das dann zu seinen Gunsten. Darum ist es wichtig im Team festzulegen, wie man im Homeoffice arbeitet. Und dann zum Beispiel auch sagt, dass man während einer Stunde auch etwas anderes machen kann oder beispielsweise joggen geht.»

Und auch die Arbeitgeber werden überwacht. In ihrem Fall vom Staat. Bereits am Montagvormittag seien beim Arbeitsinspektorat Hinweise eingegangen, dass die Homeoffice-Pflicht nicht eingehalten werde.

Lucie Hribal, Leiterin Kommunikation Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich erklärt: «Die Arbeitgeber müssen begründen, weshalb Mitarbeiter im Betrieb und nicht im Homeoffice arbeiten.» Werde festgestellt, dass Homeoffice möglich wäre, werde der Arbeitgeber darauf hingewiesen, dies auch umzusetzen. Für die Arbeitgeber, die sich nicht an die Homeoffice-Pflicht halten, ist keine Busse vorgesehen.

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