Thomas de MaizièreDeutschland will ein Burka-Verbot
Die Vollverschleierung soll nach CDU-Innenminister Thomas de Maizière in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verboten werden.
Der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Unionskollegen aus den Ländern haben sich in der Nacht auf eine gemeinsame Position beim Burka-Verbot und bei der doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt. De Maizière sagte am Freitag im ZDF-«Morgenmagazin», dass die Vollverschleierung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verboten werden soll. Bei der doppelten Staatsbürgerschaft solle die bisherige Rechtslage beibehalten werden.
De Maizière war am Donnerstagabend in Berlin mit den Landesinnenministern von CDU und CSU zu einer Tagung zusammengekommen. Der Inhalt ihrer «Berliner Erklärung» soll auf einer Pressekonferenz am Freitag (11.30 Uhr) vorgestellt werden. Vorangegangen war eine Debatte um Integrationsfragen und die innere Sicherheit nach den jüngsten Anschlägen.
«Gesicht zeigen, wo es fürs Zusammenleben nötig ist»
«Wir lehnen einhellig die Burka ab», sagte de Maizière. «Sie passt nicht zu unserem weltoffenen Land.» Allerdings stelle sich die Frage, wie ein Verbot umgesetzt werden könne. Die Innenminister der Union sind sich demnach einig, «dass wir ein Gebot auch rechtlich vorschreiben wollen, Gesicht zu zeigen, wo es für das Zusammenleben unsere Gesellschaft nötig ist».
Dies sei etwa am Steuer, bei Behördengängen, in Schulen und Universitäten, im öffentlichen Dienst und vor Gericht, sagte de Maizière. Mit Blick auf den Koalitionspartner SPD und den Bundesrat sagte der Bundesinnenminister, er glaube, «dass vieles davon auch zustimmungsfähig ist».
Bei der doppelten Staatsbürgerschaft soll es laut de Maizière bei der bisherigen Rechtslage bleiben - «also keine doppelte Staatsbürgerschaften im Regelfall, in Ausnahmefällen ja». Er stehe zu dem Kompromiss der grossen Koalition für die Übergangsgeneration, die hier geboren sei, aber noch Eltern mit einer anderen Staatsbürgerschaft habe. «Aber das sollte dann nicht weiter vererbt werden.»
(kko/afp)