ZHdK lässt Studentin mit Asperger im Stich

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ZürichHochschule der Künste hat kein Erbarmen mit Asperger-Studentin

Eine junge Frau leidet am Asperger-Syndrom. Um studieren zu können, bräuchte es etwas Entgegenkommen der Schule. Der Zürcher Hochschule der Künste war das zu viel.  

von
gux
Die Zürcher Hochschule der Künste ist mit über 2000 Studierenden die grösste Kunsthochschule der Schweiz.

Die Zürcher Hochschule der Künste ist mit über 2000 Studierenden die grösste Kunsthochschule der Schweiz.

Patrick Gutenberg /LAB

Darum gehts

  • Eine Studentin (24) leidet unter dem Asperger-Syndrom. 

  • Sie braucht deswegen etwas Entgegenkommen von ihrer Uni.

  • So ersucht sie die Zürcher Hochschule für Künste (ZHdK) um einen sogenannten Nachteilsausgleich und etwas weniger Präsenzpflicht. 

  • Was für die ZHdK unverhandelbar ist, ist an anderen Einrichtungen gang und gäbe. 

Diskriminiert die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) beeinträchtigte Studierende? Diese Frage stellt sich angesichts des Falles einer 24-Jährigen, die am Asperger-Syndrom leidet und angesichts der damit einhergehenden Beeinträchtigung auf ein Entgegenkommen der Schule hoffte – allerdings vergeblich. 

Die Studentin will an der ZHdK im Bachelor bildende Kunst studieren. Wegen der Krankheit steht sie in bestimmten Situationen aber vor einigen Herausforderungen: So ist es für sie schwer, länger mit vielen Menschen in einem Raum zu sein, sie muss sich zurückziehen können. 

Das ist allgemein bekannt und kein Problem: An vielen Schulen und Hochschulen sei es normal, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung einen sogenannten Nachteilsausgleich vereinbaren können, so die «Wochenzeitung», die über den Fall berichtet. Darin werden Regeln vereinbart, um Benachteiligungen entgegenzuwirken. 

Durchgefallen

Einen solchen Nachteilsausgleich hatte die 24-Jährige auch mit ihren früheren Schulen vereinbaren können. Doch als sie bei der ZHdK darum bat, die geltende Anwesenheitspflicht von achtzig Prozent etwas weniger streng auszulegen, war das für die Leitung des Departements Fine Arts unverhandelbar.

Man stellte der 24-Jährigen dennoch eine Neubeurteilung in Aussicht und liess sie weiterstudieren. Alles schien gut zu laufen: Die junge Frau informierte die Lehrenden über ihre Diagnose und erschien in zwei Pflichtmodulen jeden Morgen und Nachmittag zur Anwesenheitskontrolle. Es war kein Problem, wenn sie teilweise in einem anderen Zimmer arbeitete. 

Doch dann bestand die Studentin die beiden Module nicht – wegen zu geringer Anwesenheit. Dabei war klar gewesen, dass sie die Präsenzpflicht gesundheitlich unmöglich erfüllen konnte. 

Wechsel nahegelegt

Besteht sie besagte Module jetzt ein weiteres Mal nicht, wird sie automatisch exmatrikuliert. Die Entscheidung des Departements schliesse sie faktisch vom Studium aus, moniert die 24-Jährige, der die ZHdK empfohlen hatte, «doch an eine kleinere Hochschule zu wechseln, dort könne man besser auf ihre Bedürfnisse eingehen.»

Dabei hat dies alles mit der Grösse einer Schule nichts zu tun. Wie man Studierende mit Beeinträchtigung einbindet, zeigen andere Einrichtungen längst.

«Eine Besonderheit einer Hochschule der Künste»

So informieren die Universitäten von Bern, Basel und Zürich, die ETH und verschiedene Fachhochschulen auf ihren Webseiten über das Studium mit Behinderung oder chronischen Krankheiten, während man solche Informationen bei der ZHdK vergeblich sucht. Der von der Studentin vorgeschlagene Nachteilsausgleich wäre hier ebenfalls kaum ein Problem. 

Die ZHdK will sich aufgrund des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht zum Fall äussern, beharrt aber darauf, dass die Präsenzpflicht im Kunststudium nicht verhandelbar ist – das sei wohl «eine Besonderheit einer Hochschule der Künste.»

ZHdK wehrt sich – «Achtung der Würde und Integrität» 

Die Schule verweist in einem Schreiben darauf, dass an der ZHdK mehrere Personen mit körperlichen oder neurodiversen Herausforderungen studierten. Mit allen Betroffenen würden individuelle Nachteilsausgleichsmassnahmen erarbeitet und diese pro-aktiv mit entsprechenden Lernbedingungen begleitet.

«Die Betriebs- und Lernkultur der ZHdK ist gekennzeichnet durch Achtung der Würde und Integrität aller Personen, die bei uns studieren und arbeiten, und durch Chancengleichheit», stellt die ZHdK klar. «Es ist uns ein grosses Anliegen, auch Studierende mit speziellen Herausforderungen darin zu unterstützen, ihr Studium bei uns zu absolvieren.»

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