Schweizerin in Haft«Die Schweiz kann juristisch nicht gegen das Urteil vorgehen»
2,5 Jahre muss die Ostschweizerin Natalie Hersche in Weissrussland in Haft. Neben ihrer Anwältin durfte nur der Schweizer Botschafter in Minsk die Frau besuchen. Im Interview erzählt er, wie es nach dem Urteil weitergeht.
Darum gehts
Das Gericht in Minsk verurteilte die Schweizerin Natalie Hersche zu zwei Jahren und sechs Monaten im Gefängnis.
Der Schweizer Botschafter in Minsk besuchte die Frau mehrmals im Gefängnis und verfolgte den Prozess im Gerichtssaal mit.
«Frau Hersche wird voraussichtlich Einspruch gegen das Urteil erheben», sagt er im Interview.
2,5 Jahre muss die Ostschweizerin Natalie Hersche (51) in einem weissrussischen Gefängnis verbringen. Dies entschied am Montagnachmittag das Gericht in Minsk. Die Doppelbürgerin wurde am 19. September in der Hauptstadt an einer Demonstration verhaftet. Claude Altermatt, der Schweizer Botschafter in Minsk, beobachtete den Prozess.
Herr Altermatt, Sie waren als Vertreter der Schweiz am Prozess gegen die in Minsk an einem Protest verhaftete Natalie Hersche. Wie erlebten Sie die Gerichtsverhandlungen?
Es war für mich wichtig, dass ich den ganzen Prozess habe verfolgen können. Damit drückte ich auch die Bedeutung des Schicksals unserer Mitbürgerin für die schweizerischen Behörden aus.
Wie hat sie auf das Urteil reagiert?Ich kommentiere ihre Reaktion nicht.
Was sind die weiteren Pläne der Doppelbürgerin? Wird sie gegen das Urteil vorgehen?Frau Hersche wird sich mit ihrer Anwältin absprechen und voraussichtlich Einspruch gegen das Urteil erheben.
Wie reagiert die Schweiz auf das Urteil? Wird dieses von offizieller Stelle angefochten?Die Schweiz kann offiziell ihr Bedauern für dieses Urteil aussprechen, jedoch juristisch nicht dagegen vorgehen.
Die Schweizerin muss 2,5 Jahre ins Gefängnis – ist das gerechtfertigt?Das schweizerische Rechtssystem würde für solche Vergehen sehr wahrscheinlich eine Busse verhängen statt Gefängnisstrafen aussprechen.
Wie stehen die Chancen, dass Hersche frühzeitig freikommt?Dies kommentiere ich nicht.
Neben ihrer Anwältin konnten nur Sie Frau Hersche im Gefängnis besuchen. Wie geht es ihr in Haft?Den Umständen entsprechend geht es Frau Hersche soweit gut.
Immer wieder kommt es in Weissrussland zu Verhaftungen von Demonstranten. Wie steht die Schweiz zur Situation vor Ort? Die Schweiz hat gegenüber Belarus sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Foren die Bedeutung der OSZE-Grundsätze (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) für die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen betont. Das EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) hat früh und auf verschiedenen Ebenen bis hin zum Departementsvorsteher das Vorgehen der Sicherheitskräfte verurteilt.
Das Interview wurde schriftlich geführt.
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