Corona-PandemieDiese Lockerungen hat der Bundesrat beschlossen
Die Polizeistunde für Restaurants, Bars und Clubs wird aufgehoben, an Demos gilt Maskenpflicht: Der Bundesrat will die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ab Montag weitgehend aufheben. Die Übersicht.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat diverse Entscheide zu weiteren Lockerungsschritten gefällt. So werden ab Montag, 22. Juni 2020, die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. 20 Minuten fasst die wichtigsten Entscheide zusammen.
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen möglich
Veranstaltungen und Versammlungen sind per 22. Juni mit bis zu 1000 Personen wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Kantone können diese Grenzen jedoch auch herabsetzen.
Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.

Die Massnahmen im Überblick.
BundesratEnde der Polizeistunde für Bars und Clubs
In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.
Abstandsregel: Von 2 auf 1.5 Meter
Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder
Trennwände vorhanden sind. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes.
Falls an Veranstaltungen, Anlässen oder in Schulen die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact
Tracing) sichergestellt.
Maskenpflicht an Demonstrationen, Empfehlung im ÖV
An Demonstrationen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen, es gilt aber eine Maskentragpflicht. Diese Änderung für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen gelten bereits ab Samstag, 20. Juni 2020.
Im öffentlichen Verkehr wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen.
Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben
Die Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmenden zu Hause oder im Büro arbeiten sollen, ist zukünftig dem Arbeitgeber überlassen. Die Home-Office-Empfehlungen werden aufgehoben, ebenso die Vorgaben zum Schutz der Gruppe besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Es gilt das Arbeitsgesetz. Die vereinfachten Grundregeln gelten auch für das Gewerbe, die Industrie sowie öffentlich nicht zugängliche Dienstleistungsbetriebe. Schutzkonzepte seien hier nicht nötig.