Neue EntscheideDiese Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen
Die Homeoffice-Pflicht gilt bis Ende Februar. Die restlichen Massnahmen bestehen bis Ende März, könnten laut dem Bundesrat aber auch früher fallen.
Darum gehts
Vorläufig gehören die Corona-Massnahmen weiterhin zum Alltag der Bevölkerung. Nach seiner Sitzung am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern, die Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar und die restlichen Massnahmen bis Ende März 2022 zu verlängern. Er versichert jedoch, laufend zu überprüfen, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulasse. Auch kündigte der Bundesrat an, am 2. Februar 2022 mögliche Lockerungen der Massnahmen zu diskutieren. Das Wichtigste im Überblick:
Kontaktquarantäne bis Ende Februar befristet
Die Kontaktquarantäne ist bis Ende Februar befristet. Das Ansteckungsrisiko sei in diesen Fällen weiterhin hoch, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. «Die Quarantäne leistet deshalb einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen das Virus nicht weiterverbreiten, etwa am Arbeitsort.»
Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt
Ab dem 31. Januar 2022 sind alle Impfzertifikate nicht mehr 365, sondern nur noch 270 Tage gültig. Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.
Kein PCR-Test mehr bei Einreise
Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.
Neue Priorisierung für PCR-Test
Das Bundesamt für Gesundheit wird den Kantonen aufgrund des hohen Bedarfs für Tests und den bereits stark ausgelasteten Laborkapazitäten folgende neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests empfehlen:
1. Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person
2. Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Behindertenheime)
3. Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone)
4. Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich)
5. Repetitive Testung an Schulen
6. Repetitive Testung in Betrieben
7. Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend)
8. Testen auf Wunsch (für Testzertifikate)
Antigen-Schnelltest für Zertifikat
Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.
