Diese Massnahmen will Berset, wenn sich die Corona-Lage nicht entspannt

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Corona-PlanDiese Massnahmen will Berset, wenn sich die Corona-Lage nicht entspannt

Der Bundesrat bereitet sich auf eine rasche Ausbreitung der neuen Corona-Variante in der Schweiz vor. Für den Fall, dass sich die epidemiologische Situation nicht entspannt, schlägt er den Kantonen eine Reihe von Massnahmen vor.

Alain Berset ist nachdenklich: Er prüft eine weitere Verschärfung der Corona-Massnahmen.
Vor Weihnachten liess der Bundesrat die Restaurants schliessen. Für Kantone mit einer vorteilhaften Entwicklung sah er aber Ausnahmen vor.
«Ich hoffe, dass wir die Massnahmen nicht brauchen», aber wir müssen bereit sein im Winter, falls es nötig werden sollte.
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Alain Berset ist nachdenklich: Er prüft eine weitere Verschärfung der Corona-Massnahmen.

Monika Flueckiger / freshfocus

Der Bundesrat rüstet sich für den Fall, dass die Corona-Zahlen nicht nachhaltig sinken. Er holt darum die Meinung der Kantone ein, um falls notwendig schon am 13. Januar zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

«Das Auftreten neuer, leicht übertragbarer Virusvarianten aus Grossbritannien und Südafrika erhöht das Risiko eines weiteren, schwieriger kontrollierbaren weiteren Anstiegs der Fallzahlen erheblich», schreibt das Innendepartement im Begleitschreiben an die Kantone, das 20 Minuten vorliegt. Die Prävalenz der britischen Variante könnte in der Schweiz in fünf Wochen schon bei 30 Prozent liegen, warnt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Schreiben.

Laut dem Verordnungsentwurf stellt der Bundesrat konkret folgende Massnahmen zur Debatte:

Home-Office: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Wird Home-Office angeordnet, schuldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden aber keine Auslagenentschädigung (Stromkosten, Beiträge an Mietkosten o.ä.).

Schliessung Einkaufsläden und Märkte des nicht-täglichen Bedarfs: Einkaufsläden und Märkten werden geschlossen. Ausgenommen sind Einkaufsläden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort («click and collect»).

Private Veranstaltungen: An privaten Veranstaltungen dürfen maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt.

Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden von fünfzehn auf zehn Personen beschränkt.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz: Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu soll zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht gelten, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Arbeitgebende müssen zudem die beschlossenen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden sowie zur Durchsetzung der Abstands- und Hygieneregeln – nach Anhörung der Arbeitnehmenden – schriftlich dokumentieren. Dadurch wird die Transparenz erhöht und auch der Einbezug der Arbeitnehmenden.

• Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und -nehmer: Für bestimmte Personen kann die Ansteckung mit dem Coronavirus überdurchschnittlich gefährlich sein, denn vor allem bei ihnen kann die Erkrankung schwer verlaufen oder gar tödlich enden. Besonders gefährdete Personen sollen daher spezifisch geschützt werden, ohne sie zu diskriminieren. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden.

Die geltenden Corona-Massnahmen, namentlich die Schliessung der Restaurants, will der Bundesrat bis am 28. Februar verlängern. Zudem will das BAG Personen in Alters- und Pflegeheimen besser schützen. Das BAG schlägt regelmässige Covid-Tests beim Pflegepersonal vor.

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