Sanktionen gegen Russland – Bundesrat verbietet Ausfuhr von Dual-Use-Gütern

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Ukraine-KriegDiese Sanktionen hat der Bundesrat gegen Russland umgesetzt

Am Freitag verordnete der Bundesrat weitere Sanktionen gegen Russland. Unter anderem dürfen militärisch und zivil verwendbare Güter nicht mehr exportiert werden.

Schon am Montag trat der Bundesrat ausserordentlicherweise vor die Medien: Vermögen von russischen Personen, die von der EU sanktioniert waren, wurden auch in der Schweiz per sofort eingefroren.
Der Bundesrat hat am Freitag weitere Sanktionen gegen Russland verordnet. Nun ist der Prozess vorerst abgeschlossen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP).
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Schon am Montag trat der Bundesrat ausserordentlicherweise vor die Medien: Vermögen von russischen Personen, die von der EU sanktioniert waren, wurden auch in der Schweiz per sofort eingefroren.

20min/Simon Glauser

Darum gehts

Am Freitag hat der Bundesrat darüber informiert, dass er weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen hat. Die neu ergriffenen Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich, zudem wurde die Sanktionsliste der Schweiz um mehrere Personen erweitert, die auch in der EU sanktioniert worden sind.

Die am Freitag verabschiedeten Sanktionen betreffen etwa so genannte Dual-Use-Güter (militärisch und zivil verwendbare Güter), deren Ausfuhr nach Russland nun verboten ist, unabhängig vom Verwendungszweck oder vom Endverbraucher. Das kann beispielsweise Güter aus der Elektronik, der Telekommunikation oder der IT-Technik betreffen. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. Hierzu gehören auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln.

Auch die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt, wie der Bundesrat am Freitagnachmittag mitteilte. Und ebenso Güter und Technologien, die für Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, etwa Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen. Verboten ist es neu auch, Finanzmittel für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen sowie Transaktionen mit der russischen Zentralbank zu tätigen. Auch hat der Bundesrat die EU-Sanktionen vom 1. März übernommen, inklusive der Massnahmen beim Netzwerk Swift.

Prozess abgeschlossen

Zuvor hatte der Bundesrat am Montag, 28. Februar, entschieden, sich den Sanktionen der EU vollumfänglich anzuschliessen und die Vermögen der von der EU aufgelisteten Personen und Unternehmen ab sofort zu sperren. Dies vier Tage, nachdem Russland in der Ukraine einmarschiert war. Zu den von der Schweiz übernommenen Sanktionen gehörten auch Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov. Deren Vermögen auf Schweizer Banken wurden mit sofortiger Wirkung gesperrt. 

Damit sind alle Sanktionen von der EU übernommen, der Prozess sei abgeschlossen, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft auf Anfrage mit.

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