Bundesrat entscheidetJetzt kannst du dich auch später noch in die dritte Säule einkaufen
Künftig wird es möglich sein, Lücken in der 3a-Säule bis zu zehn Jahre rückwirkend zu schliessen, das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Allerdings befürchtet die Regierung Steuerausfälle.
Darum gehts
Künftig soll es möglich sein, bis zu zehn Jahre rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen und die Beiträge von den Steuern abzuziehen.
Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen verabschiedet, was zu jährlichen Steuerausfällen führen könnte.
Die neue Regelung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wer nach der Pensionierung nicht allein auf die AHV und das BVG angewiesen sein möchte, kann in die dritte Säule, die sogenannte Selbstvorsorge, einzahlen. Jährlich kann ein Maximalbetrag eingezahlt werden – im Jahr 2025 beispielsweise 7258 Franken für Angestellte. Künftig soll es auch rückwirkend möglich sein, in die 3a-Säule einzuzahlen, wenn der Maximalbetrag nicht vollständig erreicht wurde.
Hast du ein 3a-Konto?
Am Mittwoch hat der Bundesrat die dafür notwendigen Verordnungsänderungen verabschiedet und damit eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) umgesetzt, die zuvor bereits im Parlament Zustimmung gefunden hatte. Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, verpasste Einzahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend in die 3a-Säule nachzuholen.
3a-Einkäufe führen zu Steuerabzug
Zu diesem nachträglichen Einkauf ist jede Person berechtigt, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen bezieht – sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das die Beiträge nachgezahlt werden. Diese Einzahlungen sind wie reguläre Zahlungen vollständig von den Steuern abziehbar.
Diese Änderung könnte Mindereinnahmen bei den direkten Bundessteuern von 100 bis 150 Millionen Franken und bei Kantonen und Gemeinden von 200 bis 450 Millionen Franken jährlich verursachen. Unabhängig davon hat der Bundesrat auf Empfehlungen einer Expertengruppe entschieden, gewisse steuerliche Privilegien der zweiten und dritten Säule anpassen zu wollen. Wie er heute mitteilt, wird er diese Anfang 2025 konkretisieren.
Die Nachricht des Bundesrates sorgt bei der SP für Empörung. «Profitieren von diesen nachträglichen Einkäufen werden einzig Personen mit hohen Einkommen», sagt SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin Mattea Meyer. Für mittlere und tiefe Einkommen bringe sie nichts.
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