Anwendung noch unklar - Droht mit dem Covid-Zertifikat eine Zweiklassengesellschaft?

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Anwendung noch unklarDroht mit dem Covid-Zertifikat eine Zweiklassengesellschaft?

Mitte Juni entscheidet der Bundesrat, wo das Zertifikat überall zum Einsatz kommen wird. Höchstens für internationale Reisen, fordert die SVP. Restaurants sollten frei entscheiden, kontert die SP.

Wo wird das Covid-Zertifikat überall zur Anwendung kommen? Der Bundesrat hat am Freitag die konkreten Pläne für das Zertifikat bekanntgegeben. Wo es zum Einsatz kommt, entscheidet er aber Mitte Juni.
Das Zertifikat wird als App und als Papier verfügbar sein. Der Nationalrat wird sich am Montag beim Covid-19-Gesetz ebenfalls mit dem Anwendungsbereich der Zertifikats befassen.
Die SVP hat verschiedene Anträge eingereicht, um die Lockerungen mit Covid-Zertifikaten streng einzuschränken. SVP-Nationalrat Martin Haab hat einige dieser Anträge mitverfasst.
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Wo wird das Covid-Zertifikat überall zur Anwendung kommen? Der Bundesrat hat am Freitag die konkreten Pläne für das Zertifikat bekanntgegeben. Wo es zum Einsatz kommt, entscheidet er aber Mitte Juni.

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Darum gehts

  • Der Bundesrat hat am Freitag bekanntgegeben, wie das Covid-Zertifikat aussehen wird.

  • Unklar ist aber noch, wo es überall zur Anwendung kommt.

  • Die SVP fordert, dass es im internationalen Reiseverkehr, an Grossveranstaltungen sowie in Diskotheken und Tanzveranstaltungen verwendet werden kann.

  • Eine SP-Nationalrätin hält dagegen. Etwa Restaurants sollten frei entscheiden dürfen, ob sie das Zertifikat von den Gästen verlangen oder nicht.

Der Bundesrat hat am Freitag die konkreten Pläne für das Covid-Zertifikat bekanntgegeben, welches bereits ab nächster Woche bereitstehen soll. Wo das Zertifikat zum Einsatz kommen wird, ist derzeit noch offen, auch wenn der Bundesrat den groben Rahmen in der Öffnungsstrategie definiert hat (siehe Box).

Nachdem das Zertifikat nun bald da ist, spitzt sich die Debatte darüber, wo Privilegien für Zertifikats-Inhaberinnen und -Inhaber möglich sein sollen und wo nicht, zu.

Erstmals wird sich der Nationalrat am Montag beim Covid-19-Gesetz damit befassen. Die SVP hat verschiedene Minderheitsanträge eingereicht, mit denen sie nicht nur etwa die Maskenpflicht an Schulen aufheben, sondern auch die Lockerungen mit Covid-Zertifikaten streng einschränken will.

Kein Zertifikat für Restaurantbesuche

Konkret fordert die Partei, dass dieses nur im internationalen Reiseverkehr, an Grossveranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 5’000 Teilnehmern sowie in Diskotheken und Tanzveranstaltungen verwendet werden könne. «Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Verwendung des Covid-Zertifikats in den übrigen Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben, in Sport- und Kulturvereinen, in Spitälern und Heimen sowie in Restaurants, Bars, Theatern und Kinos».

SVP-Nationalrat Martin Haab hat einige dieser Anträge mitverfasst. Ein Besuch im Restaurant bald nur noch mit Covid-Zertifikat – für Haab undenkbar. «Da sind wir direkt in der Zweiklassengesellschaft, die wir so sehr vermeiden wollen», so Haab zu 20 Minuten. Damit das nicht möglich sein wird, müsse der Bundesrat es den Restaurant- und Geschäftsbesitzerinnen und -besitzern verbieten, dass sie künftig Ungeimpften den Eintritt verwehren.

Höchstens für Auslandsreisen oder Flüge könne man ein Covid-Zertifikat verlangen, so Haab. «Ansonsten diskriminiert man die Ungeimpften.» Angst, dass das Covid-Zertifikat bald für viele Aktivitäten notwendig sei, hat Haab aber nicht. «Bei den aktuellen Todes- und Fallzahlen glaube ich nicht, dass das Zertifikat noch lange nötig sein wird.»

«Restaurants haben die gewerbliche Freiheit»

«Es ist wichtig, dass das Zertifikat für eine befristete Zeit gilt und primär für internationale Reisen oder Grossveranstaltungen zum Einsatz kommt», hält SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen fest. Das Zertifikat sei eine wichtige Komponente der phasenweisen Öffnung und helfe, schneller mehr Freiheiten zurückzugewinnen. Ein Verbot für Restaurantbesitzerinnen und -besitzer, das Covid-Zertifikat für einen Restaurantbesuch zu verlangen, hält Wasserfallen nicht für den richtigen Weg. Das Zertifikat zu verlangen oder eben nicht, gehöre zur gewerblichen Freiheit. Diese gelte aber nur für private Angebote.

Hier kommt das Zertifikat zur Anwendung

Der Bundesrat hat für die Nutzung des Covid-Zertifikats bereits drei Bereiche festgelegt, in denen das Zertifikat zur Anwendung kommt.

Im grünen Bereich ist das Zertifikat ausgeschlossen. Dieser Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen. Das ist etwa für Läden, Schulen, private und religiöse Veranstaltungen der Fall.

Der orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz nicht vorgesehen. Sollte sich die Lage aber wieder verschlechtern, können Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.

Der dritte rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Hier ist das Zertifikat Teil der Öffnungsstrategie. Der Einsatz soll auch hier zeitlich beschränkt werden.

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