
Für die Benutzung eines E-Scooters gelten im Ausland ganz unterschiedliche Regeln.
NiuBussen drohenDas musst du wissen, wenn du mit E-Trottis im Ausland fährst
Wer sein E-Trotti mit ins Ausland mitnehmen will, muss sich mit den dort geltenden Bestimmungen vertraut machen – sonst wird es schnell teuer.
Die Frühlingsferien stehen an. Viele wollen auch im Ausland nicht auf das praktische E-Trotti verzichten. Doch wer seinen E-Scooter mit in die Ferien nehmen oder dort vor Ort einen Sharing-Dienst nutzen will, sollte sich vorab mit den vor Ort geltenden Bestimmungen vertraut machen. Denn die Regeln sind in jedem Land anders – und teilweise drohen hohe Bussen.
In der Schweiz sind die Vorschriften für E-Scooter nicht sehr streng. Um damit auf öffentlichen Strassen fahren zu dürfen, muss das Trotti zugelassen sein, du musst mindestens 14 Jahre alt sein, bis 16 gilt eine Führerscheinpflicht (Kat. M) und ausserdem muss der Roller mit Licht vorne und hinten ausgestattet sein. Ein Helm wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Streng in Frankreich, verboten in Deutschland
Ganz anders beispielsweise in Italien: Dort ist bis zum Erreichen des 18. Altersjahrs das Tragen eines Helmes obligatorisch, genauso wie in Bulgarien. In Rumänien (bis 16) oder Schweden (bis 15) ist es ähnlich. In Frankreich, Spanien und Dänemark ist ein Helm für alle obligatorisch. In Frankreich ist ausserdem eine spezielle Versicherung vorgeschrieben, die auch Touristen brauchen. Ausserdem muss bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter eine reflektierende Weste getragen werden.
Noch schwieriger wird es in unserem nördlichen Nachbarland: «In Deutschland wird für das Elektro-Trottinett ein Nummernschild benötigt», weiss der TCS. Da es ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschliessen, kann auch kein deutsches Nummernschild bestellt werden – ein Schweizer E-Trotti dort zu fahren ist also immer illegal.

Auch beim Nutzen eines Sharing-Dienstes im Ausland gelten die örtlichen Bestimmungen verbindlich.
BoltIn einigen Ländern drohen für das Nichteinhalten der Verkehrsregeln hohe Bussen. In Dänemark werden für das Missachten der Helmvorschrift umgerechnet 200 Franken fällig, und wer gegen die Promillegrenze von 0,5 verstösst, wird mit mindestens 270 Franken bestraft, im Wiederholungsfall mit deutlich mehr. In Frankreich drohen bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Fahren eine Busse von umgerechnet 1500 Franken sowie ein Jahr Freiheitsstrafe.
Es lohnt sich also, vor Ferienantritt die genauen Regeln der Destination zu studieren oder im Zweifelsfall den E-Scooter zu Hause zu lassen. Eine Übersicht mit den detaillierten Vorschriften in allen EU-Ländern gibt es hier.
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