«E-Zigaretten schaffen neue Abhängige»

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Ruf nach Mindestalter«E-Zigaretten schaffen neue Abhängige»

Nikotinhaltige E-Zigi-Liquids sind ohne Alters-Check verfügbar. Aufgrund des Krebsrisikos und der Explosionsgefahr will die Politik nun handeln.

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Grundsätzlich kommt in der Schweiz heute jeder an Nikotin-Liquids – ein Alters-Check findet nicht statt.
Ändern will dies FDP-Ständerat Joachim Eder: «Kinder und Jugendliche haben durch das Urteil uneingeschränkt und einfach Zugang zu diesen schädlichen und potenziell explosiven Produkten.»
Neben dem abhängig machenden Nikotin seien im E-Zigaretten-Dampf auch krebserregende Stoffe wie Formaldehyd und lungen- und leberschädigende Stoffe wie Diacetyl gefunden worden. Immer wieder gebe es Berichte von explodierenden E-Zigaretten
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Grundsätzlich kommt in der Schweiz heute jeder an Nikotin-Liquids – ein Alters-Check findet nicht statt.

Thalia Engel

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 24. April, dass nikotinhaltige E-Zigaretten und Liquids in der Schweiz verkauft und hergestellt werden dürfen, solange EU-Richtlinien eingehalten werden. Die Regeln der EU für Werbung und Altersgrenzen wurden aber nicht übernommen. Grundsätzlich kommt in der Schweiz heute jeder an Nikotin-Liquids – ein Alters-Check findet nicht statt.

Ändern will dies FDP-Ständerat Joachim Eder: «Kinder und Jugendliche haben durch das Urteil uneingeschränkt und einfach Zugang zu diesen schädlichen und potenziell explosiven Produkten.» Neben dem abhängig machenden Nikotin seien im E-Zigaretten-Dampf auch krebserregende Stoffe wie Formaldehyd und lungen- und leberschädigende Stoffe wie Diacetyl gefunden worden. Immer wieder gebe es Berichte von explodierenden E-Zigaretten.

Hersteller sollen sich auf Mindestalter 18 einigen

Eder hat darum diese Woche im Parlament eine Interpellation eingereicht, in der er vom Bundesrat wissen will, welche «dringlichen Massnahmen» dieser in Bezug auf den Jugendschutz bei E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids ergriffen habe oder ergreifen will und ob er bereit wäre, mit der Tabakindustrie an einen runden Tisch zu sitzen, um branchenintern das Mindestalter 18 durchzusetzen. «Die aktuelle Situation ist störend, ich bin sehr überrascht, dass noch niemand diese entstandene Jugendschutz-Lücke bemerkt und kritisiert hat», sagt Eder.

Bei Industrievertretern stösst die Idee auf Anklang. «Für ein solches Gespräch und eine brancheninterne Jugendschutzregelung sind wir absolut offen», sagt Kevin Suter von Japan Tobacco International (JTI). Tabakkonsum sei die Sache von Erwachsenen, und der Jugendschutz sei auch im Bereich der E-Zigaretten wichtig.

Gleicher Meinung ist auch die Swiss Vape and Trading Association (SVTA), die viele Anbieter von E-Zigaretten vertritt: «Auf den Liquids von den meisten bedeutenden E-Zigaretten-Shops steht eigentlich bereits jetzt ‹ab 18› drauf. Wir stehen für ein Mindestalter 18 ein», sagt SVTA-Präsident Stefan Meile.

«Es geht auch um einen Markteintritt der Tabakindustrie»

Da der Vorstoss aus den Reihen der FDP komme, gehe es wohl aber auch darum, den Markt so weit zu regulieren, dass Tabakkonzerne ohne Imageschaden in den E-Zigaretten-Markt eintreten könnten, sagt Meile. Dies sei aber nur seine persönliche Meinung. Suter von JTI kontert: «Es geht uns darum, dass sich alle Player an den Jugendschutz halten, und nicht um einen Markteintritt.» Auch Eder kann den Vorwurf nicht nachvollziehen: «Hier setzt sich ein verantwortungsvolles Unternehmen für den Jugendschutz ein.»

Thomas Beutler von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz stört sich ebenfalls an der aktuellen Lage: «Das Risiko besteht, dass durch die unregulierten Liquids viele neue Nikotinabhängige geschaffen werden.» Man stehe deshalb hinter einem Mindestalter 18. Für Erwachsene sollten die Nikotin-Liquids aber weiterhin erlaubt bleiben: «Diese Liquids können Langzeitrauchern helfen, vom Tabak wegzukommen.»

Auch für Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Präsident der IG Freiheit, ist ein Mindestalter 18 bei E-Zigaretten akzeptabel. «Den Jugendschutz in diesem Bereich braucht es, das ist unbestritten.» Dieser dürfe jedoch nicht von einer millionenschweren Präventionskampagne begleitet werden. «Der Staat darf den Bürger nicht dahingehend erziehen, welche legalen Produkte er konsumieren soll.»

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