Einbürgerung wegen Sexting verweigert

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Gericht entscheidetEinbürgerung wegen Sexting verweigert

Ein junger Kosovare erhält als einziger seiner Familie keinen roten Pass. Er hatte eine Kollegin während dem Sex fotografiert und ihr die Bilder geschickt.

vro
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Der junge Kosovare hat sich Sexting zuschulden kommen lassen. Im Gegensatz zu seiner Familie wird er deshalb nicht eingebürgert, der Pass bleibt beim Staatssekretariat für Migration.

Der junge Kosovare hat sich Sexting zuschulden kommen lassen. Im Gegensatz zu seiner Familie wird er deshalb nicht eingebürgert, der Pass bleibt beim Staatssekretariat für Migration.

Der jugendliche Leichtsinn eines 14-jährigen Kosovaren hat weitreichende Folgen: Nachdem er seine Kollegin im Frühling 2014 im Raum Biel während dem Oralsex fotografiert und ihr die Bilder anschliessend geschickt hatte, wurde er von der Jugendanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland im Juli 2014 wegen Inverkehrbringens harter Pornografie für schuldig befunden. Er erhielt daraufhin einen Verweis.

Für das Staatssekretariat für Migration war das Grund genug, den jungen Mann als einzigen seiner fünfköpfigen Familie nicht einzubürgern. Er erfülle die nötigen Voraussetzungen derzeit nicht, lautete die damalige Begründung. Dagegen legte die Anwältin des Mannes Beschwerde ein.

Das Verwaltungsgericht entschied nun jedoch, dass das Urteil rechtmässig ist, schreibt die «Berner Zeitung». Der Nichteinbürgerungsentscheid sei nicht unverhältnismässig, so die Erklärung. Der Jugendliche könne nach einer zweijährigen Frist erneut ein Gesuch stellen. «Bis dahin hat er Gelegenheit, sich zu bewähren», so die Richter. Die Gerichtskosten von 3000 Franken muss der junge Mann selbst berappen.

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