Energieknappheit: Einschränkungen und Verbote – so will der Bund den Blackout verhindern

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EnergieknappheitEinschränkungen und Verbote – so will der Bund den Blackout verhindern

Aufgrund des Ukraine-Kriegs kann es bei der Energieversorgung im kommenden Winter zu einer Mangellage kommen. Der Bundesrat präsentierte Massnahmen, um die Versorgung zu sichern.

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Am 24. August hat der Bundesrat an einer Pressekonferenz die Massnahmen präsentiert, mit denen er eine Mangellage im Energiebereich zu verhindern versucht.
An einer Sitzung hatte der Bundesrat entschieden, dass sich die Schweiz für das Winterhalbjahr beim Gas ein freiwilliges Sparziel von 15 Prozent setzen soll.
Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, ergehen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher und -verbraucherinnen, teilte der Bundesrat mit.
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Am 24. August hat der Bundesrat an einer Pressekonferenz die Massnahmen präsentiert, mit denen er eine Mangellage im Energiebereich zu verhindern versucht.

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Darum gehts

Der Bundesrat setzt alles daran, eine Mangellage im Energiebereich möglichst zu verhindern. Er hat darum am Mittwoch an der Sitzung entschieden, dass sich die Schweiz für das Winterhalbjahr beim Gas ein freiwilliges Sparziel von 15 Prozent setzen soll. Die Schweiz ist beim Gas vollständig von Importen abhängig. Eine europäische Mangellage würde sich deshalb direkt auf die Schweiz auswirken und den Abruf der von der Schweiz im Ausland eingekauften Gaslieferungen erschweren.

Bedeutung von Gas

Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, ergehen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher und -verbraucherinnen. Komme es trotz des Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Mangellage, könne der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle umschaltbaren Anlagen anordnen, gibt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in einer Medienmitteilung bekannt.

In der Schweiz wird ein hoher Anteil des Erdgases für das Heizen eingesetzt. Reduktionspotenzial besteht deshalb vor allem bei der Raumtemperatur. Die Haushalte haben in der Schweiz einen Anteil von über 40 Prozent am Gasverbrauch; deshalb müssen auch sie in diese Massnahmen einbezogen werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich betroffen sein. Die Verwendung von Gas in den Bereichen Sport, Freizeit, Wellness sowie beispielsweise Terrassen-Heizstrahler können verboten werden. 

Falls diese Massnahmen nicht ausreichen, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen weiter reduziert werden. Betroffen wären alle Verbraucher mit Ausnahme der geschützten Kunden und Kundinnen (Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie etwa Spitäler oder Blaulichtorganisationen). Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool käuflich zu erwerben.  

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