BundesgerichtMann erhält Überstunden 15 Jahre nach Kündigung ausbezahlt
Das Bundesgericht hat einem Arbeitnehmer recht gegeben, der seit Jahren verschiedene Beträge von seinem ehemaligen Arbeitgeber einforderte. Er soll über 125'000 Franken erhalten.
Darum gehts
Ein Mann aus dem Kanton Waadt forderte nach seiner Kündigung eine Entschädigung für Überstunden und nicht genommene Ferien.
Das Bundesgericht entschied 15 Jahre nach der Kündigung zu seinen Gunsten.
Der ehemalige Arbeitgeber muss ihm über 125'000 Franken sowie Gerichtskosten von 5000 Franken zahlen.
Es ist nie zu spät, das zu bekommen, was einem zusteht: Letzten Monat hat das Bundesgericht einem Mann aus dem Kanton Waadt recht gegeben, der die Bezahlung seiner Überstunden und nicht genommener Ferientage von seinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Kebab-Imbiss im Kanton, verlangte. Die durchschnittlich vereinbarte Wochenarbeitszeit betrug 20 bzw. 20,5 Stunden, und der Ferienanspruch belief sich auf vier Wochen pro Jahr.
Küchenhilfe beschritt Rechtsweg
Der Mann hatte im Kebab-Imbiss dreieinhalb Jahre Teilzeit als Küchenhilfe gearbeitet, bevor er 2009 kündigte. Einige Jahre später entschied er sich, den Rechtsweg zu beschreiten, um die unbezahlte Arbeit doch noch vergütet zu bekommen. Schliesslich bekam er nun recht – 15 Jahre nach seiner Kündigung.
Wie bewertest du das Urteil?
Das oberste Gericht bestätigte die Entscheidung der kantonalen Richter, die die Zeugenaussagen zugunsten des Waadtländers für glaubwürdig hielten. Der Arbeitgeber, dessen Beschwerde abgewiesen wurde, wurde dazu verurteilt, mehr als 125'000 Franken an den ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen. Das Unternehmen muss zudem die Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken tragen.
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