Luzern: Mann wegen Spielzeugpistolen verurteilt

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LuzernEr (29) hätte seine Spielzeugpistolen besser nicht angemalt

Die Staatsanwaltschaft Kriens hat einen Mann verurteilt. Der 29-Jährige war mit Spielzeugpistolen unterwegs, die er angemalt hatte.

von
Lucas OreIIano
In der Schweiz gelten Waffenimitate, die mit richtigen Waffen verwechselt werden können, auch als Waffen. (Symbolbild)
Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen bekam das an der Luzerner Fasnacht zu spüren.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er «mithin in der Öffentlichkeit» und ohne Berechtigung mit zwei Imitationswaffen unterwegs war, «die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselbar waren». Damit seien sie, so heisst es im Strafbefehl weiter, verbotene Waffen nach Waffengesetz. 
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In der Schweiz gelten Waffenimitate, die mit richtigen Waffen verwechselt werden können, auch als Waffen. (Symbolbild)

Imago/imagebroker

Darum gehts

  • Am Schmutzigen Donnerstag fiel ein Mann auf, der an der Luzerner Fasnacht Spielzeugpistolen dabei hatte.

  • Er hatte sie zuvor mit silberner Farbe angemalt. Laut Staatsanwaltschaft sahen sie darum aus wie echte Waffen.

  • Darum fallen sie unter das Waffengesetz. Der Mann wurde jetzt zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen wollte an der Luzerner Fasnacht mit einer aufgemotzten Verkleidung auftrumpfen. Das hatte für ihn aber strafrechtliche Konsequenzen, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kriens hervorgeht. Bereits am ersten Tag der Fasnacht, am Schmutzigen Donnerstag, um 7.56 Uhr morgens, wurde er demnach in Luzern von der Polizei angehalten.

Spielzeugpistolen silbern angemalt

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, dass er «mithin in der Öffentlichkeit» und ohne Berechtigung mit zwei Imitationswaffen unterwegs war, «die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselbar waren». Damit seien sie, so heisst es im Strafbefehl weiter, verbotene Waffen nach Waffengesetz. 

Der 29-Jährige hatte die beiden Spielzeugpistolen im Vorfeld mit deckender silberner Farbe angemalt. An der Fasnacht selbst trug er sie sichtbar an jeder Seite ihres Gürtelholsters auf sich, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. 

Hattest du an einer Fasnacht mal eine Spielzeugwaffe dabei?

Dafür erhält er nun eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 80 Franken – total also 400 Franken. Die Strafe wird bedingt ausgesprochen, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem erhält er eine Busse von 100 Franken und muss die Verfahrenskosten von 380 Franken bezahlen. Insgesamt kostet ihn das Anmalen und Tragen seiner Spielzeugpistolen in der Öffentlichkeit 480 Franken. 

Der 29-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist damit rechtskräftig. Die Imitationswaffen wurden eingezogen. Die Luzerner Polizei kann sie nun entweder vernichten, sie zu Instruktionszwecken verwenden oder sie in die Mustersammlung aufnehmen, weil sie die «Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährden», wie es weiter heisst. 

Achtung: Imitationswaffen gelten als Waffen

Im Schweizer Waffengesetz steht, dass auch Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, als Waffen gelten. (Artikel 4)

Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen oder sie transportieren will, benötigt eine Waffentragbewilligung. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen den Polizei- oder den Zollorganen vorzuweisen. (Artikel 27)

Ausnahme ist der Transport von Waffen, insbesondere von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Softair-Vereinen, militärischen Vereinigungen und Verbänden, aber auch beispielsweise von und zu einem Zeughaus oder bei einem Wohnsitzwechsel. (Artikel 28)

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