Olten SOAls sie seine gepackte Tasche sah, eskalierte der Streit komplett
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat eine 34-jährige Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beschuldigte hatte ihren Freund mit einem Messer angegriffen.
Darum gehts
Vor dem Amtsgericht in Olten musste sich eine 34-jährige Frau verantworten. Sie hatte ihren Freund mit zwei Messern verletzt.
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
Das Gericht blieb weit unter dieser Forderung: Es verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.
In einem Quartier in Olten wurde am 8. Februar 2020 ein Mann mit schweren Stichverletzungen aufgefunden. Schnell war klar, dass er von einer Freundin angegriffen worden war. Gegen die 34-jährige Frau mit kenianischen Wurzeln wurde Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung erhoben.
Zum Streit zwischen dem Paar war es offenbar gekommen, weil sich der 36-Jährige von der Beschuldigten trennen wollte. Als sie seine gepackte Tasche bemerkte, kam es zu «ersten Schubsereien und Körperkontakt», wie der «Blick» unter Berufung auf die Anklageschrift berichtet. Als er das Haus verlassen wollte, kam sie mit zwei zirka 17 Zentimeter langen Messern in den Händen aus der Küche, begann auf ihn «einzuschlagen und einzustechen» und verletzte ihn unter anderem an Bauch, Beinen und am rechten Arm. Die Solothurner Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten, der Verteidiger einen Freispruch.
«Sie wollte nicht, dass er schwer verletzt wird»
Bei seiner Urteilsfindung hatte das Gericht über die Frage zu befinden, ob die Beschuldigte ihren Freund tödlich verletzen wollte. Dafür spreche, dass sie die geeigneten Tatwerkzeuge eingesetzt habe. Nicht zu einer versuchten vorsätzlichen Tötung passe hingegen das Verletzungsbild – hierfür wären «viele Stiche in den Bauch zu erwarten» gewesen, wie der Richter laut «Blick» bei der Urteilsverkündung am Dienstag ausführte. Zudem habe sich die Angeklagte «unmittelbar» um den Verwundeten gekümmert: «Sie wollte nicht, dass er schwer verletzt wird.»
Folglich ging das Gericht von einer qualifizierten einfachen Körperverletzung aus und beim Stich in den Bauch von einer fahrlässigen Körperverletzung. Die Beschuldigte habe verhindern wollen, dass er mit der Tasche das Haus verlässt – «und vielleicht auch sie verlässt». Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten einjährigen Freiheitsstrafe, bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem wurde eine ambulante Massnahme angeordnet.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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