Erschossener in Morges VD«Er lag gut fünf Minuten auf dem Bauch»
Ein Mann wurde in Morges VD von einem Polizisten erschossen. Zeugen berichten, dass der Mann nicht sofort Hilfe erhielt. Die Ermittlungen laufen.
Darum gehts
Bei einem Polizeieinsatz im Bahnhof von Morges VD ist ein Mann ums Leben gekommen.
Ein Regionalpolizist hatte mehrere Schüsse abgegeben, nachdem der Mann die Beamten bedroht hatte.
Laut dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter sei der Einsatz der Dienstwaffe das letzte Mittel.
Ein Schweizer (37) aus dem Kanton Zürich ist am Montag gegen 18 Uhr am Bahnhof in Morges VD von der Polizei tödlich verletzt worden. Der Mann, der als verwirrt gemeldet worden war, hatte laut der Waadtländer Kantonspolizei zuvor die Polizisten mit einem Messer bedroht. Einer der Regionalpolizisten vor Ort setzte schliesslich seine Dienstwaffe ein und gab mehrere Schüsse ab. Trotz sofortigen Reanimation sei der Mann noch vor Ort verstorben.
Den Vorfall haben zahlreiche Zeuginnen und Zeugen miterlebt. Mehrere wollen gesehen haben, dass dem Mann nicht sofort nach dem ersten Schuss geholfen worden sei. «Er lag gut fünf Minuten auf dem Bauch», sagt einer von ihnen. Die Beamten hätten ihm zuerst mit grosser Vorsicht Handschellen angelegt und seine Taschen geleert. Erst später habe eine Drittperson eine Herzmassage durchgeführt.
Ein anderer Zeuge sagt: «Unter Schock schickte ich Nachrichten an meine Verwandten, so dass ich sehen konnte, dass die Schüsse um 17.59 Uhr fielen und die Herzmassage erst um 18.03 Uhr oder 18.04 Uhr erfolgte.» Ein Zeuge berichtet, dass sich der Mann zuvor aggressiv verhalten habe. Zeitweise habe sich dieser auf den Gleisen befunden. Die Beamten hätten versucht, ihn zu beruhigen.
Fakten genau klären
Die Kantonspolizei hält an der geschilderten Version fest und äussert sich auf Anfrage nicht zu den Zeugenaussagen. «Alles ging sehr schnell», sagt eine Sprecherin. Die Untersuchung werde durchgeführt, um die Fakten genau zu klären.
Der Einsatz der Dienstwaffe sei das letzte Mittel, sagt Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB). Dieser sei gesetzlich geregelt. «Es braucht zum Beispiel eine Gefahr für das eigene Leben oder das Leben von Drittpersonen.» Eine mehrfache Schussabgabe könne nötig sein, wenn es die Situation erfordere.
Laut Hofmann werden Polizistinnen und Polizisten auf Messerangriffe geschult, aber: «Nicht jeder Messerangriff ist schulbar, weil sie nicht alle gleich sind. Nicht das Messer an sich, sondern der Täter mit dem Messer stellt die grösste Gefahr dar.» Der Vorfall müsse jetzt analysiert werden. «Wir hoffen sehr, dass der Kollege, der von der Schusswaffe Gebrauch machen musste, die bestmögliche Betreuung erhält.» Bei einer polizeilichen Schussabgabe wird von Amtes wegen geprüft, ob diese verhältnismässig war. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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