Geldwäscherei und Betrug: Ermittlungen gegen «Kryptomilliardär» Dadvan Yousuf gehen weiter

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Geldwäscherei und BetrugErmittlungen gegen «Kryptomilliardär» Dadvan Yousuf gehen weiter

Die Berner Staatsanwaltschaft muss eine Strafermittlung gegen Dadvan Yousuf (22) weiterführen. Dem Krypto-Investor werden Betrug und Geldwäscherei vorgeworfen. 

von
sul
Dadvan Yousuf (22) ist auch als «Krypto-King» schweizweit bekannt.
Bereits 2011 fing er an, mit Kryptowährungen wie Bitcoin zu handeln – seither hat er gemäss eigenen Angaben «Milliarden» damit verdient.
Gewohnt haben soll der Sohn irakischer Flüchtlinge zwischenzeitlich sogar im Dolder Grand Hotel in Zürich.
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Dadvan Yousuf (22) ist auch als «Krypto-King» schweizweit bekannt.

Franziska Rothenbuehler/Tamedia AG

Darum gehts

  • Die Berner Staatsanwaltschaft muss ihre Ermittlungen gegen den Bitcoin-Investor Dadvan Yousuf weiterführen. 

  • Dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hervor.

  • Dem 22-Jährigen werden Betrug und Geldwäscherei zur Last gelegt. 

Der selbsternannte Bitcoin-Millionär Dadvan Yousuf soll Investoren bewusst getäuscht haben: Mit Hilfe nationaler und internationaler Medien habe er sich als «erfolgreicher «Kryptomilliardär» dargestellt und Anleger zum Kauf einer eigenen Kryptowährung überzeugt, ohne tatsächlich das entsprechende Projekt umsetzen zu wollen. Dies berichtet SRF unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesstrafgerichts in Bellizona. Im Beschluss ging es inhaltlich um die Zuständigkeit in diesem Fall. Den mutmasslichen Delikt-Erlös soll Yousuf auf Konten in Liechtenstein verschoben und Teile des Gewinns in Kryptowährungen investiert haben. 

Dem 22-Jährigen werden laut SRF gewerbsmässiger Betrug und Geldwäsche zur Last gelegt. Die Berner Staatsanwaltschaft leitete im Frühling 2021 Ermittlungen ein, nachdem bei der Meldestelle für Geldwäscherei eine entsprechende Verdachtsmeldung eingegangen war. Weitere Meldungen folgten. Laut dem Beschluss des Bundesstrafgerichts entdeckte die Meldestelle Hinweise auf einen möglichen Anlagebetrug. Für Yousuf gilt die Unschuldsvermutung.

Wie dem Beschluss weiter zu entnehmen ist, soll die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für den Fall zuständig bleiben. Diese hatte 2022 beantragt, dass der Fall von der Bundesanwaltschaft zu übernehmen sei. Darauf trat das Bundesstrafgericht nicht ein: Zu viele Fragen seien noch offen, und für die definitive Bestimmung der Zuständigkeit bedürfe es weiterer Ermittlungen.

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