Erschossen und Leiche mit Beton in See versenkt

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Oberneunforn TGErschossen und Leiche mit Beton in See versenkt

Ein 27-Jähriger wurde tot aus dem Barchetsee geborgen. Er wurde erschossen und seine Leiche mit Betonelementen beschwert. Die Tat passierte 2007, noch immer bittet die Polizei um Hinweise.

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taw
Aus dem Barchetsee wurde am 13. Dezember 2007 ein Mann tot geborgen. Der Barchetsee ist ein Weiher in einem Naturschutzgebiet auf der Strecke zwischen Oberneunforn TG und Gisenhard ZH. Er liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Oberneunforn und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger.
Das 27-jähriger Opfer. Es handelt sich um einen im Kanton Schaffhausen wohnhaften Ägypter mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung.
Seine Leiche war beschwert mit einem Betonelement.
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Aus dem Barchetsee wurde am 13. Dezember 2007 ein Mann tot geborgen. Der Barchetsee ist ein Weiher in einem Naturschutzgebiet auf der Strecke zwischen Oberneunforn TG und Gisenhard ZH. Er liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Oberneunforn und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger.

Screenshot Youtube

Nebst Fahndungen und vermissten Personen hat die Kantonspolizei Thurgau auf ihrer Website auch ungeklärte und nicht verjährte Tötungsdelikte aufgeführt. «Wir machen das schon seit über zehn Jahren so, dass wir die Fälle veröffentlichen», sagt Daniel Meili, Sprecher der Kantonspolizei Thurgau. Man wolle so der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich doch noch zu melden, wenn man Hinweise hat. «Solange die Taten ungeklärt sind und die Chance besteht, sie zu klären, wollen wir uns keine Möglichkeit verbauen», so Meili.

Er räumt allerdings ein, dass nach zahlreichen Jahren nicht mehr viele Hinweise eingehen. «Die Ermittlungen zu den aufgeführten Fällen laufen nicht mehr mit Hochdruck. Sobald aber neue Erkenntnisse oder Hinweise eingehen, wird wieder aktiv daran gearbeitet.»

10'000 Franken Belohnung

Ein Fall aus dem Jahr 2007 sticht bei den drei aufgelisteten Tötungsdelikten besonders ins Auge. Am 13. Dezember wurde ein 27-jähriger Ägypter aus dem Barchetsee bei Oberneunforn TG geborgen. Dies nach einem Hinweis eines Spaziergängers. Das Opfer wies mehrere Schusswunden auf. Diese sind offiziell auch die Todesursache. Die Leiche dürfte laut der Kapo TG nur wenige Tage im Wasser gelegen haben.

Der Körper war beschwert mit einem 30 Kilo schweren Betonelement. Elemente dieser Art finden beispielsweise im Garten- oder Strassenbau Verwendung. Herkunftsabklärungen bei entsprechenden Fachbetrieben verliefen jedoch ergebnislos. Offen ist, wo der Ägypter erschossen wurde.

Lebend gesehen wurde der im Kanton Schaffhausen wohnhaft gewesene Mann letztmals am 10. Dezember 2007 in der Stadt Schaffhausen. Trotz intensiver Ermittlungen konnte das Tötungsdelikt nicht geklärt werden. Für sachdienliche Hinweise zur Klärung des Verbrechens ist eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt.

Im Schlaf überrascht

Das zweite der drei aufgelisteten ungeklärten Tötungsdelikte ereignete sich 1997 in Landschlacht. In der Nacht auf den 13. Juli wurden der 62-jährige Ernst Wittwer und seine 64-jährige Frau in ihrem Haus in Landschlacht überfallen und brutal zusammengeschlagen. Ernst Wittwer starb an den Folgen der Gewalteinwirkungen. Die Frau wurde leicht verletzt. Die Eheleute wurden im Schlaf von maskierten Unbekannten überrascht. Die Opfer wurden gefesselt und geknebelt.

Ein weiteres Ehepaar, das im Haus zu Besuch war und dort übernachtete, hörte von allem nichts und wurde erst durch die Polizei geweckt.

Wie die Polizei damals mitteilte, wird ein Raubüberfall weitgehend ausgeschlossen. Im Haus wurde zwar einiges durchsucht, aber praktisch nichts entwendet.

Doppelmord in Ferienhaus

In einem Ferienhaus in Arbon wurden am 4. Juli 1993 um 9.30 Uhr Martha Heunisch (56) und ihre Tochter Yvonne (31) mit Schussverletzungen tot aufgefunden. Beide Frauen waren gefesselt. Mutter und Tochter hatten sich seit etwa einer Woche in einem Ferienhaus, 200 Meter westlich des Strandbades Arbon, unmittelbar am Ufer des Bodensee gelegen, aufgehalten.

Die Täter flüchteten anschliessend vermutlich mit dem Auto der Tochter. Dieses wurde später in Romanshorn TG gefunden. Mit Kreditkarten der Opfer wurde nach ihrem Tod noch dreimal Geld abgehoben.

Vorsätzliche Tötung, Mord oder Totschlag

Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten macht das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) eine Dreiteilung und unterscheidet zwischen Vorsätzlicher Tötung, Mord und Totschlag.

Art. 111 Vorsätzliche Tötung

Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Art. 112 Mord

Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Art. 113 Totschlag

Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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